Stufenzuordnung gem. § 16 (Bund) TVöD - Wiedereinstellung zum Bund nach Befristung
(aufgehoben durch RdSchr. vom 24.10.2016)
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21.11.2013
Aufgrund der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21. Februar 2013 – 6 AZR 524/11 zur Anrechnung von Erfahrungszeiten bei der Stufenzuordnung und der Stufenlaufzeit von Beschäftigten, die aus einem oder mehreren unmittelbar aneinander anschließenden Arbeitsverhältnissen in ein neues Arbeitsverhältnis zum Bund wechseln, werden hiermit klarstellende Hinweise für die Praxis gegeben.
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