Befreiung von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung für Mitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen
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21.11.2013
Pflichtmitglieder von berufsständischen Versorgungseinrichtungen können sich nach Maßgabe des § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VI von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen. Das Bundessozialgericht hat in mehreren Verfahren seine Rechtsprechung hinsichtlich der Befreiungswirkung geändert. Das Rundschreiben gibt Hinweise, wie bei Neueinstellungen sowie Bestandspersonal vorzugehen ist, das unter die genannte Vorschrift fällt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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