Entscheidung des EuGH zu den früheren Lebensaltersstufen im BAT und zur Frage, ob die Überleitung in den TVöD einen Verstoß gegen das europarechtliche Verbot der Altersdiskriminierung darstellt
Typ:
Download
, Datum:
26.09.2011
Der Europäische Gerichtshof hat am 8. September 2011 zu der Frage entschieden, ob die Grundvergütung nach Lebensaltersstufen im alten Bundesangestelltentarifvertrag (BAT) eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung wegen des Alters darstellt und ob sich diese Benachteiligung auch in der besitzstandswahrenden Überleitung der Beschäftigten in den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) fortsetzt. Der Entscheidung lagen zwei Vorlagebeschlüsse des Bundesarbeitsgerichts zugrunde.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
PDF, 198KB, Datei ist nicht barrierefrei