Auswirkungen des WehrRÄndG 2010 auf den Besitzstand nach § 11 TVÜ-Bund
Typ:
Download
, Datum:
21.02.2011
Mit dem am 1. Dezember 2010 in Kraft getretenen Wehrrechtsänderungsgesetz 2010 wird die Dauer des Grundwehrdienstes von neun auf sechs Monate verkürzt. Zu den Auswirkungen der entsprechenden Änderungen im Wehrpflicht- und Zivildienstgesetz auf die Zahlung der Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-Bund werden die angefügten Durchführungshinweise übersandt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
PDF, 492KB, Datei ist nicht barrierefrei