Durchführungshinweise zur Stufenzuordnung bei Höher-und Herabgruppierung sowie zur Anwendung und Berechnung des Garantiebetrages nach § 17 Abs. 4 TVöD
(teilweise aufgehoben mit Wirkung vom 31.12.2013 durch RdSchr. zur EntgO v. 24.03.2014)
Typ:
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, Datum:
22.07.2010
In der Tarifrunde 2010/2011 haben die Tarifvertragsparteien - wie bereits zuvor im Tarifabschluss 2008/2009 - eigenständige Garantiebeträge festgelegt. Sie wurden erneut in einem einzigen Schritt angehoben. Mit dem beigefügten Rundschreiben werden Hinweise zur Berechnung der Garantiebeträge sowie zur Stufenzuordnung bei Höher- und Herabgruppierung nach § 17 Abs. 4 TVöD übersandt.
Weitere Rundschreiben finden Sie in der Rundschreibendatenbank.
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