Staats­angehörigkeit

Das Staats­angehörigkeits­recht ist ein zentraler Aspekt der staatlichen Ordnung. Erst durch die Staats­angehörigkeit wird das Staatsvolk bestimmt. Das Staatsvolk ist eines der konstitutiven Elemente, die einen Staat erst zu einem Staat machen. Aus der Zugehörigkeit zu diesem Staatsvolk folgt eines der wichtigsten Rechte: die Mitwirkung an der Ausübung der Staats­gewalt durch Wahlen und Abstimmungen. Die Staats­angehörigkeit stellt somit das rechtliche Band dar, das den Bürger mit seinem Staat verbindet. Entsprechend wird als Staats­angehöriger jemand bezeichnet, der einem bestimmten Staat angehört.

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