Einbürgerung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Verfassung

Wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, aber nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie sich einbürgern lassen. Dafür müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Die Einbürgerung bietet Ihnen politische Partizipation, rechtliche Gleichstellung und weitere Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe.

Ihre Rechte als deutscher Staatsangehöriger

Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger.

Sie können dann in den Gemeinden, in den Ländern und auf Bundesebene wählen. Sie können auch selbst für politische Ämter kandidieren.

Sie können in Deutschland Ihren Beruf frei wählen. Außerdem gehören Sie dann zur Europäischen Union, Dadurch genießen Sie Freizügigkeit in Europa und können auch außerhalb Europas ohne Visum in viele Länder reisen. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit erwerben Sie eine Reihe von Rechten:

  • Allgemeines Wahlrecht
  • Erlangung der sog. Deutschengrundrechte (Art. 8 GG Versammlungsfreiheit, Art. 9 Abs. 1 GG Vereinigungsfreiheit, Art. 11 GG Freizügigkeit, Art. 12 GG Berufsfreiheit)
  • Unverwirkbares Aufenthaltsrecht
  • Zugang zum Beamtenstatus
  • EU-Freizügigkeit
  • Konsularischen Schutz im Ausland
  • Visafreiheit in vielen Ländern der Welt

Einbürgerungsvoraussetzungen

Wer seit acht Jahren dauerhaft und rechtmäßig in Deutschland lebt, hat unter folgenden Voraussetzungen einen Anspruch auf Einbürgerung:

  • unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes
  • grundsätzlich Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit
  • mündliche und schriftliche deutsche Sprachkenntnisse auf dem Niveau B 1 des Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen
  • Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland (Einbürgerungstest)
  • eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen
  • Gewährleistung der Einordnung in die deutschen Lebensverhältnisse, insbesondere keine Verheiratung gleichzeitig mit mehreren Ehegatten
  • keine Verurteilung wegen einer Straftat
  • Einbürgerungsgebühr

  • 255 Euro pro Person

  • 51 Euro für minderjährige Kinder, die zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden

Ausnahmen und Erleichterungen

Bei den Einbürgerungsvoraussetzungen und den Einbürgerungsgebühren sind in bestimmten Fällen Ausnahmen und Erleichterungen möglich.

Zur Hinnahme der Mehrstaatigkeit bei ukrainischen Staatsangehörigen.
Einbürgerung ukrainischer Staatsangehöriger - Länderrundschreiben VII5-20102/391#2 vom 06.09.2022 (PDF, 541KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)

Hierüber und über das Einbürgerungsverfahren insgesamt gibt Ihnen Ihre zuständige Einbürgerungsbehörde Auskunft und berät Sie individuell.

Zuständige Behörde

Welche Behörde für Ihre Einbürgerung zuständig ist, können Sie bei der Stadt- oder Kreisverwaltung Ihres Wohnortes, bei der Ausländerbehörde oder der Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer oder den Jugendmigrationsdiensten erfahren.

Dauerhaft im Ausland lebende Personen können nur ausnahmsweise eingebürgert werden. Für sie ist das Bundesverwaltungsamt in Köln zuständig. Erster Ansprechpartner kann hier die örtlich zuständige deutsche Auslandsvertretung (Botschaft, Generalkonsulat oder sonstige konsularische Stelle) sein.

Einbürgerungstest

Die für eine Einbürgerung erforderlichen Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland werden in der Regel durch einen Einbürgerungstest nachgewiesen.

Der Test besteht aus 33 Fragen, davon 3 landesbezogene Fragen, die nur für das jeweilige Bundesland zu beantworten sind, in dem Sie leben. Bei jeder Frage müssen Sie aus vier möglichen Antworten die richtige auswählen. Wenn Sie mindestens 17 Fragen richtig beantworten, haben Sie den Test bestanden. In den letzten Jahren haben weit über 90 % der Teilnehmer den Test bestanden.

Befreiung vom Einbürgerungstest

Sie müssen keinen Test ablegen, wenn sie noch keine 16 Jahre alt sind oder die Anforderungen wegen Krankheit, Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können. Ebenfalls vom Einbürgerungstest befreit ist, wer über einen deutschen Schulabschluss verfügt oder den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule in den Bereichen Rechts-, Gesellschafts-, Sozialwissenschaften, Politik- oder Verwaltungswissenschaften nachweisen kann.

Online-Testcenter des BAMF

Hier können Sie einen Probedurchlauf des Einbürgerungstests machen und den Gesamtkatalog der möglichen Fragen einsehen.

Im Online-Testcenter des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge können Sie probeweise einen Mustertestbogen ausfüllen. Wenn Sie alle Fragen beantwortet haben, wird angezeigt, welche Fragen richtig beantwortet wurden.

Anschließend können Sie sich die richtigen Lösungen mit kurzen Hintergrundinformationen anschauen. Sie können online auch einen interaktiven Fragenkatalog bearbeiten. Nach der Bearbeitung jeder Frage bekommen Sie die richtige Antwort angezeigt.

Der Onlinetest des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ist kostenlos.

Angebote privater Internetseiten zur Vorbereitung auf den Einbürgerungstest sind meist kostenpflichtig. Lesen Sie deshalb auch das Kleingedruckte am Seitenrand oder Seitenende sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters.

Verwandte Themen

  • Staats­angehörig­keits­recht

    Die Staatsangehörigkeit bezeichnet die Zuordnung eines Menschen zu einem bestimmten Staat, mit allen Rechten und Pflichten.

  • Optionspflicht

    Kinder ausländischer Eltern können unter bestimmten Voraussetzungen durch Geburt in Deutschland neben der Staats­angehörigkeit ihrer Eltern die deutsche Staats­angehörigkeit …