Staatssymbole in Deutschland
Artikel Verfassung
Zu den wichtigsten Staatssymbolen der Bundesrepublik Deutschland gehören die Bundesflagge, das Bundeswappen und die Nationalhymne.
Unsere Staatssymbole stehen für die freiheitliche demokratische Tradition der Bundesrepublik Deutschland. Sie dienen der Identifikation der Bürger mit ihrem Staat.
Die Bundesregierung und der Bundespräsident haben kurz nach Gründung des neuen deutschen Staates nach dem 2. Weltkrieg großen Wert auf die Kontinuität der Bundesrepublik Deutschland mit, der Weimarer Republik, gelegt. Denn sie gilt als das erste demokratische Staatswesen auf deutschem Boden.
Aus diesem Grunde wurden die Bestimmungen und Darstellungen der Weimarer Zeit über die Staatssymbole nahezu vollständig und wörtlich übernommen. Wie in der Weimarer Zeit sind die Darstellung des Bundeswappens, des Bundesadlers und der Bundesflagge gesetzlich nicht geregelt. Sie werden durch den Bundespräsidenten bekanntgemacht oder angeordnet. Artikel 22 des Grundgesetzes stellt eine Ausnahme dar. Dort sind die Farben der Bundesflagge festgelegt.
Unsere Bundesflagge
Das Grundgesetz bestimmt in Artikel 22 Absatz 2: "Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
" Diese Farbgebung knüpft an eine lange Tradition an. Sie ist Sinnbild für Einheit, Freiheit und Demokratie.
Schwarz und Gold tauchten bereits im Mittelalter als Wappenfarben auf, später kam vereinzelt auch Rot hinzu. Schwarze Adler auf goldenem Grund – mit schwarzen, goldenen oder roten Fängen bewehrt – fanden sich schon auf den Wappen der deutschen Kaiser und Könige. Als Fahnenfarben des Reiches kannte man im Mittelalter Rot und Weiß. Diese Farben sind noch heute in den Stadtwappen der früheren Hansestädte zu sehen.
Für die Anhänger eines freien und einheitlichen deutschen Nationalstaates wurde die schwarz-rot-goldene Flagge das Erkennungszeichen und Symbol für die politische Einheit. Beim so genannten "Hambacher Fest" versammelten sich 1832 circa 25.000 demokratisch und national Gesinnte – auch zahlreiche Studenten – unter diesen Farben.
Am 9. März 1848 erklärte die deutsche Reichsversammlung in Frankfurt am Main: "Ebenso werden die Bundesfarben der deutschen Vorzeit zu entnehmen sein, wo das Reichspanier schwarz, rot und golden war."
Allerdings verschwanden die Farben in den folgenden Jahren mehr und mehr aus der Öffentlichkeit. Erst die Weimarer Nationalversammlung griff die Farben des deutschen Vormärz in Artikel 3 der Verfassung des deutschen Reichs vom 11. August 1919 wieder auf: „Die Reichsfarben sind schwarz-rot-gold.“ Seit 1933 war Artikel 3 der Weimarer Reichsverfassung jedoch de facto außer Kraft.
Die Bundesrepublik setzt das traditionelle Symbol von Einheit, Freiheit und Demokratie fort.
Wappen
Das Bundeswappen zeigt auf goldgelbem Grund einen schwarzen Adler, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder. Schnabel, Zunge und Fänge sind in roter Farbe gehalten.
Wappentier in der deutschen Geschichte: Der Adler
Der Adler ist eines der ältesten Staatssymbole der Welt und das älteste heute noch bestehende europäische Hoheitszeichen. Er wurde bereits als Herrschaftszeichen der römischen Kaiser verwendet. Die fränkischen Herrscher übernahmen mit der Kaiserwürde auch den Adler als Symbol ihrer Macht.
In der deutschen Reichsgeschichte waren die deutschen Könige zumeist auch gleichzeitig römische Kaiser. Wegen dieser Doppelstellung trug der Adler im kaiserlichen Wappen zwei nach rechts und links blickende Köpfe.
Auch die Frankfurter Nationalversammlung von 1848/49 entschied sich für den doppel-köpfigen Adler als Staatssymbol, da sie aus den deutschen Königreichen und Fürstentümern ein Kaiserreich schaffen wollte. Das neu gegründete Deutsche Reich wählte 1871 den nach rechts blickenden einköpfigen Adler als Reichsadler.
Weimarer Republik und Bundesrepublik Deutschland
Anders als bei der Flaggenfrage kam es in der Weimarer Republik bei der Wappengestaltung zu keiner Kontroverse. Am 11. November 1919 wurde bestimmt, dass das Reichswappen "auf goldgelbem Grunde den einköpfigen schwarzen Adler zeigt, den Kopf nach rechts gewendet, die Flügel offen, aber mit geschlossenem Gefieder, Schnabel, Zunge und Fänge von roter Farbe. Wird der Adler ohne Umrahmung gezeigt, sind die Spitzen des Gefieders nach außen gerichtet."
Bundespräsident Theodor Heuss hat in einer Bekanntmachung vom 20. Januar 1950 diese Formulierung übernommen und damit das Wappen der Bundesrepublik Deutschland bestimmt.
Nationalhymne
Die Nationalhymne ist eines der bekanntesten Staatssymbole. Sie wird bei besonders feierlichen Anlässen, aber auch etwa bei großen sportlichen Veranstaltungen, gesungen.
Herkunft von Text und Melodie
Im Unterschied zu den Hymnen vieler anderer Völker sind Text und Melodie der deutschen Nationalhymne getrennt voneinander entstanden. Den Text verfasste August Heinrich Hoffmann von Fallersleben (1798 – 1874). Die Melodie komponierte Joseph Haydn (1732 – 1809) bereits im Januar 1797.
Nationalhymne und Grundgesetz
Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland verzichtete 1949 auf eine Regelung zur Nationalhymne. Das Bedürfnis nach ihr war aber ungebrochen. So entsprach am 2. Mai 1952 Bundespräsident Heuss in einem Schriftwechsel mit Bundeskanzler Adenauer der Bitte der Bundesregierung, das Hoffmann-Haydnsche Lied als Nationalhymne anzuerkennen. Heuss verzichtete darin aber ausdrücklich auf eine feierliche Proklamation.
Allerdings ist nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes als staatliches Symbol geschützt, da bei staatlichen Anlässen nur die dritte Strophe des Deutschlandliedes gesungen wird.
Die Nationalhymne nach der Wiedervereinigung
Im Zuge der deutschen Einheit wurde die Frage nach einer neuen Hymne erneut diskutiert. Bundespräsident von Weizsäcker entschied jedoch, dass die dritte Strophe des Liedes der Deutschen von Hoffmann von Fallersleben mit der Melodie von Joseph Haydn die Nationalhymne für das deutsche Volk ist.