Protokoll Inland der Bundesregierung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Verfassung

Aufgaben des innerstaatlichen Protokolls und der staatlichen und nationalen Repräsentation werden durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - konkret durch das Protokoll Inland - wahrgenommen.

Protokoll ist weit mehr als der legendäre "Rote Teppich", als gepanzerte Staatskarossen und das manchmal unvermeidliche Verkehrschaos aufgrund von Straßensperrungen durch die Polizei.

Das staatliche Protokoll ist kein Gesetz, sondern eine Art international gebräuchliche "Zeichensprache". Es umfasst die Gesamtheit ordnender, zeremonieller Regeln und Aktivitäten bei offiziellen und repräsentativen Anlässen wie:

  • Staatsbesuchen
  • nationalen und internationalen Konferenzen
  • Gedenkveranstaltungen
  • Festakten und Jubiläen
  • Trauerstaatsakten und Staatsbegräbnissen
  • Amtswechseln, Verabschiedungen und Ordensverleihungen
  • Empfängen, Banketten und offiziellen Essen

Protokollarische Aufgaben

Protokollarische Aufgaben kommen nicht nur in den internationalen Beziehungen vor, sondern auch im innerstaatlichen Bereich. Die Aufgaben beginnen bei der Gestaltung staatlicher Repräsentation bei offiziellen Feierlichkeiten, bei Staatsakten und Gedenktagen.

Sie setzen sich fort bei der richtigen und angemessenen Form offizieller Besuche, Gespräche und Verhandlungen oder von öffentlichen Auftritten führender Repräsentanten des Staates.

Hinzu kommen Einzelfragen des angemessenen Umgangs wie die richtige Anrede eines Gastes, seine Platzierung bei einem Gespräch oder einem Essen und die Auswahl eines Gastgeschenkes. Denn Protokoll meint eben auch die Anwendung bestimmter Umgangsformen, die, ebenso wie im privaten Leben, dazu dienen, den Umgang miteinander zu erleichtern.

Protokollarische Handeln als Wegbereiter für die Politik

Mit Hilfe des Protokolls werden, beispielsweise bei Staatsbesuchen, Rang und Würde des Gastes, seine Wertschätzung, aber auch politische Absichten des Gastgebers deutlich gemacht. Protokollarisches Handeln dient damit der Förderung politischer Interessen und schafft die entsprechende Atmosphäre für Gespräche und Verhandlungen.

Für Aufgaben des innerstaatlichen Protokolls und der staatlichen und nationalen Repräsentation ist das Protokoll Inland der Bundesregierung im Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig.

Für internationale Anlässe ist das Protokoll des Auswärtigen Amtes zuständig. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

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