Orden und Ehrenzeichen
Artikel Verfassung
Für besondere Verdienste um die Bundesrepublik Deutschland können Orden und Ehrenzeichen verliehen werden. Dies darf nur durch den Bundespräsidenten oder mit seiner Genehmigung geschehen.
Der bekannteste Orden ist der Verdienstorden. Er wurde 1951 von Bundespräsident Theodor Heuss gestiftet und wird in acht verschiedenen Stufen verliehen:
- Verdienstmedaille
- Verdienstkreuz am Bande
- Verdienstkreuz 1. Klasse
- Großes Verdienstkreuz
- Großes Verdienstkreuz mit Stern
- Großes Verdienstkreuz mit Stern und Schulterband
- Großkreuz
- Sonderstufe des Großkreuzes
Nur in seltenen Fällen wird der Verdienstorden aber vom Bundespräsidenten selbst ausgehändigt. In der Regel übernehmen diese Aufgaben die Ministerpräsidenten der Länder, Landes- oder Bundesminister, Regierungspräsidenten oder Bürgermeister.
Einzelheiten regelt das Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen. Es bestimmt auch, unter welchen Bedingungen eine Auszeichnung wieder entzogen werden kann. Darüber hinaus regelt es, und unter welchen Umständen ausländische oder frühere deutschen Orden und Ehrenzeichen getragen werden dürfen.
Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bundespräsidialamtes.