Nationale Feiertage
Artikel Verfassung
Die Festlegung von Feiertagen ist in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich Sache der Länder. Die Ausnahme hierzu ist der Tag der Deutschen Einheit.
Der einzige bundesrechtlich festgelegte Feiertag ist der Tag der Deutschen Einheit. Hierfür wurde der 3. Oktober gewählt, der Tag, an dem im Jahr 1990 die DDR dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beitrat.
Er wurde durch den Einigungsvertrag zum nationalen Feiertag erhoben und ist Teil der Staatssymbolik der Bundesrepublik Deutschland.
Bis zum Jahr 1990 war der 17. Juni der Tag der Deutschen Einheit. An diesem Tag wurde des Aufstands in der DDR am 17. Juni 1953 gedacht.
Alle anderen Feiertage legen die Länder fest.