Unsere Hauptstadt
Artikel Verfassung
Berlin ist nicht nur die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland, sondern auch Sitz von Parlament und Regierung
Berlin symbolisiert wie keine andere deutsche Stadt die Kontinuitäten und Brüche deutscher Geschichte. Gerade in Berlin sind neben den demokratischen Traditionen die Spuren des Kaiserreichs, des nationalsozialistischen Unrechtsregimes und der deutschen Teilung allgegenwärtig.
Seit dem 1. September 2006 ist die Rolle Berlins als Bundeshauptstadt im Grundgesetz verankert. In Artikel 22 Abs. 1 Satz 1 heißt es: "Die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin."
Bis dahin blickt die Stadt auf eine wechselvolle Geschichte zurück.
Von der Reichshauptstadt zur Bundeshauptstadt
Von der Reichsgründung 1871 bis zum Ende des „Dritten Reiches“ im Jahr 1945 war Berlin bereits Reichshauptstadt. Mit dieser Zeitspanne von 74 Jahren übertrifft es zeitlich andere Städte, die in der deutschen Geschichte als Hauptstädte dienten: Frankfurt am Main war von 1815 bis 1866 Sitz des Deutschen Bundes, Bonn war von 1949 bis 1973 provisorischer Regierungssitz und von 1973 bis 1990 Bundeshauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. In dieser Zeit war Ost- Berlin (sowjetischer Sektor des geteilten Berlins) bereits Hauptstadt der Deutschen Demokratischen Republik.
Der Einigungsvertrag vom 31. August 1990 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik erklärte Berlin zur Hauptstadt des wiedervereinigten Deutschlands.
Sitz von Parlament und Regierung
Zunächst blieben Parlament und Regierung aber noch in Bonn. Am 20. Juni 1991 fiel im Bundestag die knappe Entscheidung zugunsten Berlins als Parlaments- und Regierungssitz. Auch der Bundesrat, dessen Sitz zunächst in Bonn bleiben sollte, beschloss mehrheitlich, nach Berlin umzuziehen.
Im Sommer 1999 - 50 Jahre nach der Gründung der "Bonner Republik" und 10 Jahre nach dem Fall der Mauer - zogen Bundestag und Bundesregierung nach Berlin um.