Staatliche Ordnung

Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es bildet die Grundlage der staatlichen Ordnung. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist für alle sich daraus ergebenden Fragen der Staatsorganisation federführend zuständig. Ihm sind beispielsweise alle Aufgaben anvertraut, die das Staatsvolk, das Staatsgebiet und die Symbole des Gesamtstaates betreffen.

Zentral für unsere staatliche Ordnung ist unser föderales System - also die Gliederung des Bundes in Bundesländer und Kommunen. Das BMI ist hier für die Fragen der Aufgabenteilung und des Zusammenwirkens verantwortlich. Hinzu kommen weiter Rechtsgebiete, die unser demokratisches System kennzeichnen. Dazu gehört etwa das Versammlungs- und Vereinsrecht, aber auch das Wahl- und Parteienrecht.

Mehr zum Thema Staatliche Ordnung

  • Unsere Verfassung

    Das Grundgesetz vom 23. Mai 1949 in der jeweils aktuellen Fassung ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.

  • Staatsgebiet

    Das Staatsgebiet der Bundesrepublik Deutschland setzt sich aus den Staatsgebieten der Länder zusammen und wird als „Bundesgebiet“ bezeichnet. Das Bundesgebiet ist damit …

  • Föderalismus und Kommunalwesen

    Die Bundesrepublik Deutschland ist ein Bundesstaat mit 16 Ländern als Gliedstaaten. Die Ausübung der Staatsgewalt ist durch das Grundgesetz zwischen Bund und Ländern …

  • Vereins­recht

    Das Grundgesetz garantiert in Artikel 9 die Vereinigungs­freiheit. Es unterliegt jedoch verfassungs­mäßigen Grenzen. Diese werden im Gesetz zur Regelung des öffentlichen …

  • Versammlungsrecht

    Die Versammlungsfreiheit ist Ausdruck unserer freiheitlichen Demokratie. Sie gibt den Bürgerinnen und Bürger in Deutschland das Recht, sich zu versammeln und ihre Meinung …