Staatliche Ordnung
Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Es bildet die Grundlage der staatlichen Ordnung. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat ist für alle sich daraus ergebenden Fragen der Staatsorganisation federführend zuständig. Ihm sind beispielsweise alle Aufgaben anvertraut, die das Staatsvolk, das Staatsgebiet und die Symbole des Gesamtstaates betreffen.
Zentral für unsere staatliche Ordnung ist unser föderales System - also die Gliederung des Bundes in Bundesländer und Kommunen. Das BMI ist hier für die Fragen der Aufgabenteilung und des Zusammenwirkens verantwortlich. Hinzu kommen weiter Rechtsgebiete, die unser demokratisches System kennzeichnen. Dazu gehört etwa das Versammlungs- und Vereinsrecht, aber auch das Wahl- und Parteienrecht.