Menschenrechte im BMI
Artikel Verfassung
Das BMI hat als Verfassungsressort und aufgrund seiner Zuständigkeiten vielfältige Berührungspunkte mit den Menschenrechten. Bei allen Gesetzgebungsvorhaben müssen die Menschenrechte beachtet werden. Zudem ist zu gewährleisten, dass sie in der Praxis umgesetzt werden.
Das BMI wirkt in zahlreichen Funktionen bei der Gewährleistung der Menschenrechte mit:
- als Verfassungsressort
- bei Ausländer- und Asylangelegenheiten
- bei Angelegenheiten der Polizei, der Inneren Sicherheit und der Terrorismusbekämpfung
- bei der Auseinandersetzung mit Extremismus, Rassismus und Diskriminierung
- beim Datenschutz
- beim Schutz nationaler Minderheiten sowie der Regional- oder Minderheitensprachen
im Rahmen des humanitären Völkerrechts im Hinblick auf den Schutz der Zivilbevölkerung und der Zivilschutzorganisationen
Europäische und internationale menschenrechtliche Vorgaben werden bei Vorhaben im Aufgabenbereich des BMI geprüft und völkerrechtlich bewertet. Dies erfolgt in erster Linie durch die Fachabteilungen, aber auch durch die Verfassungsrechtsabteilung.
Das BMI steht mit vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Interessenvertretungen im Kontakt - teilweise bilateral auf Arbeitsebene, teilweise gibt es feste Konsultationsforen. Ein Beispiel ist das Forum gegen Rassismus (FgR), in dem sich die Bundesregierung mit Nichtregierungsorganisationen regelmäßig zu Fragen der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit austauscht. Es wurde im Jahr 1998 im Anschluss an das Europäische Jahr gegen Rassismus als Dialogforum gegründet. Der Vorsitz und die Geschäftsstelle liegen beim BMI.
Berichterstattungspflichten vor den Vereinten Nationen und Beschwerdeverfahren
Das BMI arbeitet neben den Vereinten Nationen auch mit der Nationalen Stelle zur Verhütung von Folter und der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz des Europarats zusammen. Beide Gremien verfügen über Informations- und Kontrollrechte. Sie erstellen Berichte, die viele Zuständigkeiten des BMI betreffen.
Das BMI ist bei der Erstellung der Staatenberichte der Bundesrepublik Deutschland über die innerstaatliche Ausführung internationaler Menschenrechtskonventionen beteiligt. Dazu nimmt es an den Anhörungen der Staaten vor den jeweils zuständigen Gremien der Vereinten Nationen teil. Dies betrifft insbesondere die Folgenden:
- Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte (1966)
- Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (1966)
- Internationales Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (1966)
- VN-Konvention gegen Folter
- VN-Konvention gegen Verschwindenlassen
- UPR-Verfahren
- VN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (1979)
- VN-Übereinkommen über die Rechte des Kindes (1989)
- Europäische Sozialcharta (1961) und zahlreiche Übereinkommen der Internationalen Arbeitsorganisation
- Konventionen des Europarates
Außerdem ist das BMI im Rahmen seiner Zuständigkeiten bei Beschwerdeverfahren von Einzelnen beteiligt, die nach Erschöpfung des innerstaatlichen Rechtsweges erhoben werden. Dies betrifft insbesondere Beschwerdeverfahren auf der Grundlage der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten vom 4. November 1950, evtl. in Verbindung mit einem Zusatzprotokoll zu dieser Konvention.
Aber auch die Vertragsorgane der Vereinten Nationen haben bei bestimmten Menschenrechtskonventionen eine Zuständigkeit, über Beschwerden Einzelner zu entscheiden, bspw. nach der Konvention gegen Rassismus und Diskriminierung. Soweit die Beschwerden die Zuständigkeit des BMI - auch als Verfassungsressort - betreffen, wird das BMI mit dem Verfahren und der Umsetzung der Entscheidung des Ausschusses befasst.
Polizei und Menschenrechte
Die Ausbildungs- und Studienpläne aller polizeilichen Laufbahngruppen berücksichtigen den Menschenrechtsschutz und die Menschenrechtkonventionen in verschiedenen Schwerpunkten. Darüber hinaus umfasst die Ausbildung eine Vielzahl von Lehrinhalten, in denen die Bediensteten theoretisch und praktisch für den Einsatz für die freiheitlich-demokratische Grundordnung geschult werden. Die Achtung und die Wahrung der Menschenrechte und der toleranten, diskriminierungsfreie Umgang mit den Bürgerinnen und Bürgern deutscher und nichtdeutscher Herkunft sind dabei ein zentraler Aspekt.
Hinzu kommt eine intensive Unterrichtung über die Prinzipien der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und den Schutz der Grundrechte. Auch die Stärkung der Interkulturellen Kompetenz ist ein fester und verpflichtender Bestandteil. Die interkulturelle Kompetenz wird außerdem gefördert durch:
- vielfältige Aufgaben der Bundespolizei mit Auslandsbezug
- regionale und überregionale Projekte und Kooperationen mit interkultureller Ausprägung
- Kampagnen zur Gewinnung von Nachwuchskräften mit Migrationshintergrund
Das BMI unterstützt die Polizei- und Sicherheitsbehörden von Drittstaaten durch Ausbildungs-, Beratungs- und Ausstattungshilfe, insbesondere in den Regionen:
- Nord-, Ost- und Westafrika
- Naher und Mittlerer Osten
- Südost- und Osteuropa
- Zentralasien
- Mittel- und Südamerika
Damit soll nicht nur die Leistungsfähigkeit dieser Polizei- und Grenzschutzbehörden bei der Kriminalitätsbekämpfung und der Grenzsicherung gefördert werden. Ziel ist auch, zum besseren Schutz von Menschenrechten beizutragen und insbesondere die Orientierung polizeilichen Handelns an Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu stärken.