Normenkontrolle durch das Bundesverfassungsgericht
Artikel Verfassung
Das Bundesverfassungsgericht ist die Hüterin der Verfassung. Es prüft, ob ein Gesetz im Einklang mit dem Grundgesetz steht oder nicht.
Nach Art. 93 des Grundgesetzes (GG) entscheidet das Bundesverfassungsgericht über die Verfassungsmäßigkeit von Bundesgesetzen und in bestimmten Fällen auch von Landesgesetzen.
Das Gericht wird nicht von sich aus tätig. Es muss ein Antrag auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Gesetzes oder einer einzelnen Norm beim Bundesverfassungsgericht gestellt werden.
Antragsberechtigt sind:
- Bürgerinnen und Bürger
- ein Viertel der Mitglieder des Bundestages
- der Bundesrat
- die Bundesregierung
- Landesregierungen
Wer unter welchen Voraussetzungen einen Antrag stellen darf, ist in Art. 93 GG und im Gesetz über das Bundesverfassungsgericht geregelt.