Gesetz­gebung

Die Schaffung von Rechtsnormen ist ein wichtiges Instrument politischer Steuerung und zugleich ein kommunikativer gesellschaftlicher Prozess. Er läuft unter bestimmten, in der Verfassung und in den Geschäftsordnungen der Verfassungsorgane geregelten Rahmen­bedingungen ab.
Die Gesetzgebung obliegt in einer parlamentarischen Demokratie dem Parlament als der legislativen Staatsgewalt. Auf der Ebene des Bundes werden die meisten Gesetz­entwürfe von der Bundes­regierung erstellt und unter Beteiligung des Bundes­rates vom Deutschen Bundes­tag beschlossen. Nach Gegen­zeichnung durch den Bundes­präsidenten werden sie ausgefertigt und im Bundes­gesetz­blatt verkündet. Über die Vereinbarkeit von Bundes­gesetzen mit dem Grund­gesetz entscheidet im Streitfall das Bundes­verfassungs­gericht.
Die Bundesregierung nimmt bei der Erstellung der von ihr eingebrachten Regelungs­entwürfe immer auch die Grundsätze besserer Recht­setzung in den Blick. Das heißt gesetzliche Regelungen werden von vornherein in einem gesamt­gesell­schaft­lichen Zusammen­hang betrachtet. Dabei werden die tatsächlichen, rechtlichen und finanziellen Folgen einer Regelung auf die Betroffenen berücksichtigt. Auch ihre Einordnung in die Gesamt­rechts­ordnung sowie Argumente für oder gegen eine Regelung finden Beachtung. Es wird versucht, die verschiedenen Interessen innerhalb der gegebenen Rahmen­bedingungen bestmöglich auszugleichen.

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