Der Rat für Justiz und Inneres (JI-Rat)
Artikel Verfassung
Der Rat für Justiz und Inneres (JI-Rat) ist das zentrale Entscheidungsgremium der EU in Fragen der europäischen Innen- und Justizpolitik.
Jeweils 27 Ministerinnen und Minister aus dem Bereich Justiz und Inneres stellen die Weichen in der europäischen Innen- und Justizpolitik. Dabei kann es unter anderem um Entscheidungen in Bezug auf Rechtssetzungsakte der EU, politische Grundsatzentscheidungen und Stellungnahmen zu Vorschlägen der Kommission gehen. Die Kommission als Exekutivorgan der EU nimmt an den Sitzungen des JI-Rats teil.
Für die Vorbereitung der Arbeiten des Rates ist der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten, verantwortlich. Dieser setzt sich aus deren Botschaftern bei der EU zusammen. Darunter gibt es eine Vielzahl von Ratsarbeitsgruppen und Ausschüssen. Ihnen obliegt die Detailarbeit bei allen europäischen Innen- und Justizthemen.
Regelmäßige Sitzungen
Die Justiz- und Innenminister der 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union kommen im Durchschnitt alle zwei Monate - im Regelfall in Brüssel oder Luxemburg - zusammen. Die Innen- und Justizminister verhandeln getrennt an zwei aufeinander folgenden Tagen. Den Vorsitz bei den Tagungen führt jeweils der zuständige Minister, dessen Land gerade die halbjährliche Ratspräsidentschaft in der EU innehat.
Gewöhnlich findet zu Beginn einer neuen Ratspräsidentschaft eine informelle Tagung der Innen- und Justizminister statt. Diese ist stärker auf den Gedankenaustausch zu Schwerpunktthemen ausgerichtet. Die neue Ratspräsidentschaft lädt dazu regelmäßig in ihre Hauptstadt ein und stellt ihre Prioritäten für das folgende Halbjahr vor.
Zuständigkeit für innen- und justizpolitische Themen
Im JI-Rat wird fast die gesamte Bandbreite der innen- und justizpolitischen Themen behandelt. Einzelne Themen, darunter der Zivil- und Katastrophenschutz (Rat für allgemeine Angelegenheiten) und die IT-Sicherheit (Telekommunikationsrat), werden in anderen Ratszusammensetzungen behandelt.
Der Bundesinnenminister vertritt Deutschland für den Bereich der europäischen Innenpolitik. Schwerpunkte bilden hier die innere Sicherheit, Migration und Asyl. Aktuell in der Diskussion stehen das Gemeinsame Europäische Asylsystem und der europäische Datenschutz.
Wenn der JI-Rat als Rechtssetzungsorgan für den Bereich der Justiz- und Innenpolitik tätig wird, ist für seine Beschlussfassung im Regelfall eine qualifizierte Mehrheit notwendig. Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, das in den meisten Fällen Anwendung findet, hat das Europäische Parlament eine Mitentscheidungsbefugnis. Bei der Beratung von Gesetzgebungsakten sind die Sitzungen des JI-Rats grundsätzlich öffentlich.