Brexit
Artikel Migration
Seit dem 1. Februar ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Mit dem Ende einer Übergangsphase am 31. Dezember 2020 müssen sich britische Staatsangehörige in Deutschland nun um ihr Aufenthaltsrecht kümmern - neue Aufenhaltsdokumente sollen im Laufe des Jahres 2021 ausgestellt werden.
Nach der Unterzeichnung des Austrittsabkommens durch Großbritannien und die Europäische Union (EU) ist der Brexit am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.
Für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen änderte sich zunächst nichts - bis Ende 2020 lief eine Übergangsphase, in der das EU-Recht im und für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gegolten hatte, jedoch ohne britisches Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen. Das Vereinigte Königreich war in dieser Zeit auch weiterhin Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion.
Ab dem 1. Januar 2021 müssen sich britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen in Deutschland um ihr Aufenthaltsrecht kümmern. Dazu finden Sie mehr Details in den untenstehenden Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen.
Was wurde zwischen der EU und Großbritannien im Austrittsabkommen vereinbart?
Boris Johnson und Jean-Claude Juncker stehen an zwei Stehpulten vor der britischen und EU-Fahne (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster)
Quelle: European Union, 2019
Boris Johnson und der damalige Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker am 17. Oktober 2019 in Brüssel
Beim Austrittsabkommen handelt es sich nicht um das Ende des Jahres 2020 vereinbarte Abkommen über die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU.
Nachdem die Einigung von November 2018 im britischen Unterhaus nicht die notwendige Unterstützung erhalten hatte, einigten sich die Verhandlungsführer beider Seiten am 17. Oktober 2019 mit dem Austrittsabkommen auf ein leicht modifiziertes Paket. Neben dem Austrittsabkommen selbst waren dies Eckpunkte über die zukünftigen Beziehungen, die nach weiteren Verhandlungen zu dem Ende 2020 vereinbarten weiteren Abkommen führten.
Für Aufenthaltsrechte britische Staatsangehöriger, die bislang in Deutschland gelebt haben, ist das erste dieser Abkommen, also das Austrittsabkommen, entscheidend. Die folgenden zentralen Aspekte sind insofern der Kern dieser Vereinbarung: Die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die in der EU leben, werden umfassend geschützt; sie können, soweit sie bislang Freizügigkeitsrechte ausgeübt haben, grundsätzlich weiterhin im jeweiligen Staat, in dem sie sich aufgehalten hatten, leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genießen. Ferner wurden die finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs geregelt. Bezüglich der Überwachung und Umsetzung des Abkommens ist für den Europäischen Gerichtshof eine wichtige Rolle vorgesehen. Auch wurde dort der bereits erwähnte Übergangszeitraum festgehalten.
Mit einer speziellen Regelung zu Nordirland bleibt die Integrität des EU-Binnenmarktes gewahrt; gleichzeitig ist sichergestellt, dass es keine Kontrollen an der Grenze zwischen Irland und Nordirland geben wird und das Karfreitags-Abkommen vollumfänglich gewahrt bleibt. Die Regelung sieht vor, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird. Dazu notwendige Kontrollen und Zollerhebungen finden an den Eingangspunkten der irischen Insel in Nordirland statt.
Vorbereitungen der Bundesregierung
Es war und ist zentrales Anliegen der Bundesregierung, dass negative Folgen für Betroffene so weit wie möglich abgefedert werden. Es ist deshalb besonders wichtig, dass sich alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland über die Folgen des Brexit umfassend informiert halten. Sie alle sollen sich rechtzeitig und sorgfältig auf die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU einstellen können.
Für das BMI stehen dabei Aufenthaltsrechte der in Deutschland lebenden britischen Staatsangehörigen und ihrer Familienangehörigen sowie Maßnahmen für Einbürgerungsbewerber im Fokus.
Das Bundesministerium des Innern stellt hierzu Broschüren und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung.
Für die Fachöffentlichkeit und an Einzelheiten interessierte Bürgerinnen und Bürger hat das Bundesministerium des Innern außerdem Anwendungshinweise zu den aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen nach dem Brexit erstellt (siehe unten). Sie erläutern ausführlich die Rechtsstellung von britischen Staatsangehörigen, ihren Familienangehörigen und den nahestehenden Personen seit dem 1. Januar 2021.