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Seit dem 1. Februar ist das Vereinigte Königreich nicht mehr Mitglied der Europäischen Union. Mit dem Ende einer Übergangsphase am 31. Dezember 2020 müssen sich britische Staatsangehörige in Deutschland nun um ihr Aufenthaltsrecht kümmern - neue Aufenhaltsdokumente sollen im Laufe des Jahres 2021 ausgestellt werden.
Quelle: GettyImages/ Dan Kitwood
Sind Sie Brite oder Britin, haben Sie sich am 31. Dezember 2020 in Deutschland aufgehalten, und haben Sie noch kein Aufenthaltsdokument?
Mit der Einführung des neuen Einreise-/Ausreisesystems (EES) der EU wird es besonders wichtig sein, dass Sie Ihre Rechte aus dem Austrittsabkommen, das zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abgeschlossen worden ist, bei der Einreise in den Schengen-Raum oder beim Verlassen des Schengen-Raums nachweisen. Andernfalls könnten Sie als kurzfristiger Besucher betrachtet und automatisch (und fälschlicherweise) im System als „Overstayer“ gekennzeichnet werden. Sie sollten sich daher an die Ausländerbehörde wenden, die für Ihren Wohnsitz in Deutschland zuständig ist, und das erforderliche Dokument (Aufenthaltsdokument-GB) beantragen.
Wenn Sie jetzt das Aufenthaltsdokument-GB beantragen, müssen Sie weder mit einer Geldbuße noch mit anderen Sanktionen rechnen. Es ist noch nicht zu spät!
In jedem Fall ist es sehr wichtig, dass Sie dieses Dokument zusammen mit Ihrem Reisepass an jeder Grenzkontrollstelle eines Schengen-Staates vorlegen, wenn Sie den Schengen-Raum betreten oder verlassen. Dies gilt auch für die vorverlagerten französischen Grenzkontrollstellen in Dover und an den Eurostar-Terminals.
Wichtig für alle britischen Staatsbürger, die am 31. Dezember 2020 in Deutschland lebten: Selbst wenn Sie Deutschland verlassen haben, aber nicht länger als vor fünf Jahren, und sich als britischer Staatsbürger in den letzten zehn Jahren ununterbrochen rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben, haben Sie möglicherweise Rechte aus dem Austrittsabkommen. Wenn Sie weniger als fünf Jahre in Deutschland gelebt haben, haben Sie möglicherweise noch solche Rechte, wenn Sie Deutschland nicht länger als sechs Monate verlassen haben. Einige Unterbrechungen des Aufenthalts wirken sich nicht nachteilig auf die Einstufung eines Aufenthalts als „kontinuierlich“ aus. Weitere Informationen finden Sie hier in unseren FAQ zum Aufenthaltsrecht nach dem Brexit.
Nach der Unterzeichnung des Austrittsabkommens durch Großbritannien und die Europäische Union (EU) ist der Brexit am 1. Februar 2020 in Kraft getreten.
Für Bürgerinnen und Bürger und Unternehmen änderte sich zunächst nichts - bis Ende 2020 lief eine Übergangsphase, in der das EU-Recht im und für das Vereinigte Königreich grundsätzlich weiterhin gegolten hatte, jedoch ohne britisches Mitbestimmungsrecht in den EU-Institutionen. Das Vereinigte Königreich war in dieser Zeit auch weiterhin Teil des EU-Binnenmarktes und der EU-Zollunion.
Ab dem 1. Januar 2021 müssen sich britische Staatsangehörige und ihre Familienangehörigen in Deutschland um ihr Aufenthaltsrecht kümmern. Dazu finden Sie mehr Details in den untenstehenden Informationen für britische Staatsangehörige und deren Familienangehörige zum Aufenthaltsrecht nach dem Austrittsabkommen.
Beim Austrittsabkommen handelt es sich nicht um das Ende des Jahres 2020 vereinbarte Abkommen über die zukünftigen Beziehungen zwischen Großbritannien und der EU.
Nachdem die Einigung von November 2018 im britischen Unterhaus nicht die notwendige Unterstützung erhalten hatte, einigten sich die Verhandlungsführer beider Seiten am 17. Oktober 2019 mit dem Austrittsabkommen auf ein leicht modifiziertes Paket. Neben dem Austrittsabkommen selbst waren dies Eckpunkte über die zukünftigen Beziehungen, die nach weiteren Verhandlungen zu dem Ende 2020 vereinbarten weiteren Abkommen führten.
Für Aufenthaltsrechte britische Staatsangehöriger, die bislang in Deutschland gelebt haben, ist das erste dieser Abkommen, also das Austrittsabkommen, entscheidend. Die folgenden zentralen Aspekte sind insofern der Kern dieser Vereinbarung: Die Rechte der EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die im Vereinigten Königreich leben, sowie die Rechte der Britinnen und Briten, die in der EU leben, werden umfassend geschützt; sie können, soweit sie bislang Freizügigkeitsrechte ausgeübt haben, grundsätzlich weiterhin im jeweiligen Staat, in dem sie sich aufgehalten hatten, leben, arbeiten, studieren und soziale Sicherheit genießen. Ferner wurden die finanziellen Verpflichtungen des Vereinigten Königreichs geregelt. Bezüglich der Überwachung und Umsetzung des Abkommens ist für den Europäischen Gerichtshof eine wichtige Rolle vorgesehen. Auch wurde dort der bereits erwähnte Übergangszeitraum festgehalten.
Einbürgerung britischer Staatsangehöriger
Während des Übergangszeitraums galt für britische Einbürgerungsbewerber die Ausnahmeregelung für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten fort. Sie konnten mit fortbestehender britischer Staatsangehörigkeit eingebürgert werden.
Ab dem 1. Januar 2021, nach Ende des Übergangszeitraums, können britische Staatsangehörige grundsätzlich nur eingebürgert werden, wenn sie zuvor die britische Staatsangehörigkeit aufgegeben haben.
Bei britischen Staatsangehörigen, die vor Ablauf des Übergangszeitraums (also bis zum 31.12.2020) einen Antrag auf Einbürgerung in Deutschland gestellt haben, gilt eine Übergangsregelung. Sie müssen die britische Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, sofern alle weiteren Einbürgerungsvoraussetzungen vor Ablauf des Übergangszeitraums erfüllt waren und zum Zeitpunkt der Einbürgerung weiterhin erfüllt sind.
Mit einer speziellen Regelung zu Nordirland bleibt die Integrität des EU-Binnenmarktes gewahrt; gleichzeitig ist sichergestellt, dass es keine Kontrollen an der Grenze zwischen Irland und Nordirland geben wird und das Karfreitags-Abkommen vollumfänglich gewahrt bleibt. Die Regelung sieht vor, dass Nordirland Teil des britischen Zollgebiets bleibt, aber alle relevanten Binnenmarktregeln der EU in Nordirland Anwendung finden sowie der EU-Zollkodex angewandt wird. Dazu notwendige Kontrollen und Zollerhebungen finden an den Eingangspunkten der irischen Insel in Nordirland statt.
Vorbereitungen der Bundesregierung
Es war und ist zentrales Anliegen der Bundesregierung, dass negative Folgen für Betroffene so weit wie möglich abgefedert werden. Es ist deshalb besonders wichtig, dass sich alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen in Deutschland über die Folgen des Brexit umfassend informiert halten. Sie alle sollen sich rechtzeitig und sorgfältig auf die Folgen des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU einstellen können.
Für das BMI stehen dabei Aufenthaltsrechte der in Deutschland lebenden britischen Staatsangehörigen und ihrer Familienangehörigen sowie Maßnahmen für Einbürgerungsbewerber im Fokus.
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat stellt hierzu Broschüren und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Verfügung.
Für die Fachöffentlichkeit und an Einzelheiten interessierte Bürgerinnen und Bürger hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat außerdem Anwendungshinweise zu den aufenthaltsrechtlichen Fragestellungen nach dem Brexit erstellt (siehe unten). Sie erläutern ausführlich die Rechtsstellung von britischen Staatsangehörigen, ihren Familienangehörigen und den nahestehenden Personen seit dem 1. Januar 2021.
Umfassende Informationen zum Brexit finden Sie auf der Seite des Auswärtigen Amtes, das als federführendes Ressort die Interessen der Bundesregierung beim Brexit und die Vorbereitungsarbeiten der Bundesregierung koordiniert.
Darüber hinaus erhalten Sie zum Thema der Statusrechte der Bürger weitere Fachinformationen auf folgenden Webseiten:
Nahezu jeder Politikbereich in Deutschland wird heutzutage von europapolitischen und internationalen Aspekten berührt. Auch die deutsche Innenpolitik hat eine europäische und …
Die Pflege der bilateralen Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten ist von herausragender Bedeutung, um die deutsche Position zu vertreten, zu überzeugen und zu Entscheidungen zu …
Da die überwiegende Mehrheit aller Gesetze der Europäischen Union (EU) vom Europäischen Parlament und vom Rat gemeinsam erlassen wird, ist ein enger Austausch unerlässlich.
In Zeiten knapper Kassen stehen auch in der Europäischen Union die Verhandlungen der Jahreshaushalte und des mehrjährigen Finanzrahmens unter der Vorgabe sparsamer …
Seit 2012 können die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union über eine Europäische Bürgerinitiative (EBI) die Europäische Kommission auffordern, einen Rechtsakt in …