Bilaterale Beziehungen zu den Mitgliedstaaten der EU
Artikel Verfassung
Die Pflege der bilateralen Beziehungen zu EU-Mitgliedstaaten ist von herausragender Bedeutung, um die deutsche Position zu vertreten, zu überzeugen und zu Entscheidungen zu gelangen.
Die 27 Innenminister der Europäischen Union treffen regelmäßig zu Arbeitssitzungen zusammen, in denen die Weichen für die europäische Innenpolitik gestellt werden. Zudem tauscht sich der Bundesinnenminister bilateral mit seinen Kolleginnen und Kollegen aus den anderen Mitgliedstaaten aus.
Bei diesen Treffen wirbt er für die deutschen Anliegen bei innenpolitischen Fragen und stimmt sich mit den anderen Mitgliedstaaten ab.
Überzeugungsarbeit leisten
Bilaterale Abstimmungen sind notwendig, weil in der europäischen Innenpolitik Entscheidungen nach dem Mehrheitsprinzip getroffen werden. Die Bundesrepublik Deutschland kann also Entscheidungen nicht allein herbeiführen oder verhindern. Sie ist somit darauf angewiesen, andere Mitgliedsstaaten der EU von den deutschen Positionen zu überzeugen.
Ebenso haben auch andere EU-Staaten ein Interesse, die Unterstützung Deutschlands für ihre Vorhaben zu gewinnen. Da der Minister nicht selbst alle Gespräche mit unseren europäischen Partnern führen kann, findet ein ständiger Austausch zu Fachthemen auf Arbeitsebene statt.