Beziehungen zum europäischen Parlament
Artikel Verfassung
Da die überwiegende Mehrheit aller Gesetze der Europäischen Union (EU) vom Europäischen Parlament und vom Rat gemeinsam erlassen wird, ist ein enger Austausch unerlässlich.
Mit Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon am 1. Dezember 2009 hat das Europäische Parlament (EP) deutlich an politischer Entscheidungskompetenz gewonnen.
Der Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Dort finden jährlich zwölf jeweils viertägige Plenarsitzungen statt.
Das Europäische Parlament als Gesetzgeber
Das neu eingeführte Mitentscheidungsverfahrens ist inzwischen zum Regelgesetzgebungsverfahren geworden. Dadurch muss das Europäische Parlament als Co-Gesetzgeber neben dem Rat bei über 90 Prozent der Legislativakte der Europäischen Union zustimmen. Dies betrifft insbesondere die Gesetzgebung im Bereich Justiz und Inneres.
Das Europäische Parlament kann auch in Bereichen, in denen es nur ein Anhörungsrecht hat, durch "politische Paketbildung" eigene Anliegen erfolgreich durchzusetzen. Das Europäische Parlament ist eigenständiger Akteur im Dreieck mit der Europäischen Kommission und dem Europäischen Rat.
Für das BMI ist es deshalb wichtig, gegenüber dem Europäischen Parlament die aktuellen Innenpolitiken und Gesetzgebungsverfahren darzustellen und für diese zu werben. Hierzu werden regelmäßig Treffen und Gesprächsrunden verabredet.