Spitzensportreform
Quelle: dpa-picture-alliance - Jörg Reuther
Das Bundesinnenministerium hat nach den Olympischen Spielen von London 2012 die Spitzensportreform initiiert. Ziel ist es, Deutschland auf internationaler Bühne noch erfolgreicher zu machen.
Unter Einbeziehung der Bundessportfachverbände und des DOSB als Dachverband, der Wissenschaft, der Stiftung Deutsche Sporthilfe, der Länder sowie nicht zuletzt den Athletinnen und Athleten selbst wurde bis 2016 ein detailliertes Konzept zur Reform der Spitzensportförderung erarbeitet. Bund und Länder haben im Nachgang erstmalig einzelne Aspekte der Finanzierung des Spitzensports in einer gemeinsamen Vereinbarung geregelt. Diese ist seit dem 1. Januar 2019 in Kraft. Danach liegt die Zuständigkeit des Bundes im Leistungssport für Olympiakader (OK), Paralympicskader (PAK) und Nachwuchskader 1 (NK 1). Die Länder sind zuständig für den Nachwuchsleistungssport der Nachwuchskader 2 (NK 2) und der Landeskader (LK). Die Umsetzung der Spitzensportreform läuft noch, doch das Ziel ist klar: Deutschland soll auch in Zukunft eine der führenden Sportnationen der Welt bleiben.