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Die Sportverbände sind die wesentlichen Träger des Spitzensports in Deutschland. Sie verantworten die Aufstellung der Nationalmannschaften und deren Entsendung zu internationalen Wettkämpfen. Außerdem organisieren sie das Training und bereiten ihre Kaderathletinnen und Kaderathleten auf Wettkämpfe vor.
Quelle:
picture-alliance-Sebastian Gollnow
Bundessportfachverbände
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert die Bundessportfachverbände auf der Basis ihrer Jahres- und Strukturpläne. Unterstützung wird gewährt für:
zentrale Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen
die gezielte Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe im In- und Ausland
die Teilnahme an Olympischen Spielen und World Games, an internationalen Wettkämpfen, insbesondere Welt- und Europameisterschaften sowie herausragenden internationalen Spielen (z. B. Special Olympics World Games 2023 in Berlin)
die Vergütung des Leistungssportpersonals (z. B. Bundestrainerinnen und -trainer)
die Durchführung von bedeutenden nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland
die Pflege internationaler Sportbeziehungen
Das BMI fördert 35 Bundessportfachverbände mit olympischen Sportarten, darunter 28 Sommer- und sieben Wintersportfachverbände, sowie 19 Bundessportfachverbände mit nichtolympischen Sportarten (NOV). Die 5 NOV, die nur vorübergehend zum olympischen Programm gehören, erhalten temporär eine erweiterte Förderung.
Zuwendungen des Bundes zur Förderung der Bundessportfachverbände (2021- 2024)
Förderentscheidungen der olympische Sommersportverbände 2025 – 2028
Was ist das Ziel der Förderung der Bundessportfachverbände?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert die Bundessportfachverbände, um den Athletinnen und Athleten optimale Trainings- und Wettkampfbedingungen zu bieten. Ziel ist es, der Bundesrepublik Deutschland eine Spitzenposition im internationalen Sport zu sichern.
Welche Förderentscheidungen im Bezug auf die olympischen Sommersportverbände wurden für den Zyklus 2025-2028 getroffen?
Im September 2024 erfolgte die Entscheidung zur Förderung des Leistungssportpersonals. (Gesamtförderhöhe von 39 Mio Euro)
Im Dezember 2024 traf das BMI die Entscheidung zur Förderung der Jahresplanung (Gesamtförderhöhe von 41 Mio Euro).
Was beinhaltet die Förderung der Jahresplanung der Bundesportfachverbände sowie die darauf bezogene Förderentscheidung?
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) fördert die Bundessportfachverbände auf der Basis ihrer Jahres- und Strukturpläne. Unterstützung wird gewährt für:
zentrale Trainings- und Lehrgangsmaßnahmen
die gezielte Vorbereitung auf internationale Wettkämpfe im In- und Ausland
die Teilnahme an Olympischen Spielen und World Games, an internationalen Wettkämpfen, insbesondere Welt- und Europameisterschaften sowie herausragenden internationalen Spielen (z. B. Special Olympics World Games 2023 in Berlin)
Die Förderentscheidung vom 17.12.2024 bezieht sich auf die Jahresplanung der Bundessportfachverbände für ihre jeweiligen Disziplinen. Grundlegende Regelungen zur Förderfähigkeit der genannten Bereiche sind in der Förderrichtlinie Verbände vom 10. Oktober 2005 [zuletzt geändert durch Rundschreiben vom 19. März 2015] enthalten: https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/bundessportfachverbaende-bund.html
Weitere Förderbereiche neben der Jahresplanung
Vergütung des Leistungssportpersonals (z. B. Bundestrainerinnen und -trainer): Das BMI bezuschusst das Leistungssportpersonal der Verbände. Als Arbeitgeber haben die Verbände die Ausgestaltung der Arbeitsverhältnisse und die Gehälter des Leistungssportpersonal in der Hand. Die Verbände können damit viele relevante Faktoren, die die Qualität des konkreten Arbeitsplatzes ausmachen, selbst beeinflussen. Die Förderentscheidung zum Leistungssportpersonal wurde bereits im September 2024 getroffen und bezieht sich – im Sinne der Planungssicherheit für die Verbände – auf einen Zeitraum von vier Jahren.
Für das Leistungssportpersonal der Verbände, also Trainerinnen und Trainer sowie das Management, sind für den Zeitraum 2025 bis 2028 jährlich rund 39 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit ist eine professionelle Betreuung aller Bundeskader des olympischen Sommersports bis 2028 gewährleistet.
Durchführung von bedeutenden nationalen und internationalen Sportgroßveranstaltungen in der Bundesrepublik Deutschland
Pflege internationaler Sportbeziehungen
Was war die Grundlage für die Förderentscheidung zur Jahresplanung vom 17. Dezember 2024?
Grundlage für die Förderentscheidung waren der Abschlussbericht 2024 der Potenzialanalyse-Kommission (PotAS-Kommission) sowie die Strukturgespräche zwischen dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) und den olympischen Bundessportfachverbänden des Sommersports.
Strukturgespräche
Zur Ermittlung der Bedarfe wurden unter Federführung des DOSB im Frühsommer 2024 mit den Bundessportfachverbänden - unter Einbeziehung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI), des Bundesverwaltungsamtes (BVA), der Länder, der LSB sowie der Partner aus den Bereichen Service und Wissenschaft - sogenannte Strukturgespräche geführt. Diese finden alle vier Jahre für alle olympischen Disziplinen statt. Sie dienen dem DOSB vorrangig zur Erarbeitung von Zielvereinbarungen, indem Struktur, Potenziale und Zielstellungen der nächsten Olympischen Spiele durch die Verbände dargestellt und durch den DOSB sportfachlich bewertet werden. Zudem wird der für die dargelegte Zielstellung notwendige finanzielle Bedarf aufgrund der sportlichen Planung des kommenden Olympiazyklus sportfachlich vom DOSB bewertet. Als Grundlage für die Gespräche müssen die Bundessportfachverbände gegenüber dem DOSB komplexe Angaben unter anderem zum Weltstand, Leistungsparametern in den Sportarten und ihren vorhandenen Strukturen machen. Nach Abschluss der Strukturgespräche werten BMI und DOSB gemeinsam die von DOSB sportfachlich votierten und von BMI auf Plausibilität geprüften Bedarfe aller Bundessportfachverbände aus.
PotAS Abschlussbericht
Die PotAS-Kommission analysiert die Potenziale der Disziplinen nach objektiven, transparenten, sportfachlichen und sportwissenschaftlichen Bewertungskriterien. Der PotAS-Bericht bietet eine maßgebliche Grundlage für die Vergabe von Fördermitteln unter Berücksichtigung der drei Bewertungssäulen: sportlichen Erfolge, Potenziale und Strukturen der olympischen Sommersportfachverbände und ihrer Disziplinen. Während die PotAS-Kommission die Erfolgs- und Kaderpotenziale selbständig erhebt bzw. abschätzt, erfordert die Analyse der Verbandsstrukturen die Durchführung komplexer Abfragen bei den Bundessportfachverbänden. Zum Nachweis bestimmter Verbandsstrukturen muss der Bundessportfachverband Konzepte vorlegen. Dabei geht es beispielsweise darum, ob der Verband über Konzepte zu Nachwuchsförderung, Leistungsdiagnostik, Personalentwicklung, Good Governance, Gesundheitsmanagement oder Ähnliches verfügt.
Weitere Informationen zu PotAS entnehmen sie bitte folgenden Verlinkungen:
Die Förderkommission bestehend aus BMI und DOSB trifft auf Basis der ermittelten Bedarfe der Bundessportfachverbände, des PotAS Abschlussberichts sowie der Ergebnisse der Strukturgespräche eine Empfehlung über die Höhe der Förderung der Jahresplanung. Die Empfehlung bezieht sich auf die Förderung der einzelnen Disziplinen der Bundessportfachverbände im bevorstehenden Olympiazyklus und erfolgt auf Basis einer Berechnungsformel. Aufbauend auf der Förderempfehlung entscheidet das BMI abschließend über die Förderung der Jahresplanung.
Wie setzt sich die Berechnungsformel zur Ermittlung der Förderentscheidung Jahresplanung für die jeweiligen Disziplinen zusammen?
Grundlage der Berechnungsformel sind die in den Strukturgesprächen 2024 zwischen dem DOSB und den olympischen Sommersportfachverbänden für das Jahr 2025 ermittelten disziplinspezifischen anerkannten Bedarfe.
Die Berechnungsformel besteht aus zwei Komponenten:
Die erste Komponente umfasst die Sicherstellung des Anschlussbereichs im langfristigen Leistungsaufbau und damit einhergehend die Sicherstellung eines Mindestmaßes an langfristiger Leistungsentwicklung. Diese Mindestförderung beträgt 30 % der im Rahmen der Strukturgespräche anerkannten Bedarfe.
Die zweite Komponente der Berechnungsformel ist die potenzialorientierte Verteilung der Bundesmittel anhand der Ergebnisse der PotAS-Analyse 2024. Die Ergebnisse der PotAS-Analyse wurden in der Berechnungsformel wie folgt berücksichtigt:
Ergebnis Säule Erfolg → Faktor 2
Ergebnis Säule Kaderpotenzial → Faktor 2
Ergebnis Säule Strukturattribute → Faktor 1
Wird auch das Leistungssportpersonal nach der Berechnungsformel potenzialorientiert gefördert?
Eine Entscheidung zur Förderung des Leistungssportpersonals der Verbände erfolgte bereits im September 2024. Da viele Arbeitsverträge zum Jahresende auslaufen, sollten die Verbände frühestmöglich Planungssicherheit für ihr Leistungssportpersonal für den neuen Olympischen Zyklus erlangen.
Die konkrete Entscheidung über die Mittelverteilung bezog sich auf einen Zeitraum von vier Jahren Sie erfolgte auf der Basis eines Vergleichs der Mittel, die dem Verband in den letzten Olympiazyklen für sein Leistungssportpersonal gewährt wurde mit den in den Strukturgesprächen ermittelten Bedarfen. Im Falle zusätzlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel bzw. gekürzter Haushaltsmittel werden die Mittel für das Leistungssportpersonal potenzialorientiert vergeben.
Warum gibt es im Rahmen der Förderung der Jahresplanung eine Mindestförderung?
Allgemein gilt der Grundgedanke bei der Verteilung der Fördermittel, die Sportarten/Disziplingruppen mit den größten Erfolgspotenzialen (Top 1-8 Platzierungen) bei den Olympischen Spielen 2028 in Los Angeles bevorzugt zu berücksichtigen.
Die Mindestförderung soll den Verbänden ermöglichen, Trainings- und Wettkampfmaßnahmen von perspektivreichen Athletinnen und Athleten für die übernächsten Olympischen Spiele 2032 in Brisbane abzusichern, sodass die langfristige Leistungsentwicklung im Anschlussbereich gewährleitstet ist.
Welche Änderungen wird es künftig in der Förderung geben?
Im Januar 2023 haben BMI, Länder und organisierter Sport ein Feinkonzept zur Nachsteuerung und Optimierung der Förderung des Leistungs- und Spitzensports in Deutschland entwickelt. Gemeinsame Überzeugung war es, dass die bestehenden Rahmenbedingungen im deutschen Spitzensport keine ausreichende Grundlage für zukünftige Erfolge auf Spitzenniveau (Top 1-8 Platzierungen) gewährleisten. Ein Ergebnis des Reformprozesses war unter anderem die Forderung nach einem Sportfördergesetzes.
Am 06. November 2024 beschloss das Bundeskabinett das erste Sportfördergesetz Deutschlands, um die Ziele mehr Förderung, mehr Transparenz und mehr Erfolg zu erreichen. Aufgrund der veränderten politischen Mehrheiten konnte das Gesetz nicht mehr durch den Bundestag beschlossen werden. Unabhängig vom Beschluss des Bundestages zum Sportfördergesetz sind folgende Änderungen in der Förderung der Bundessportfachverbände vorgesehen:
Die Strukturmerkmale bei PotAS -sollen künftig aus der PotAS-Systematik herausgelöst werden und somit den Arbeitsaufwand der Verbände deutlich reduzieren. Die Zielstellung der PotAS-Analyse wird dadurch geschärft, indem einerseits zurückblickend Erfolge bewertet werden und anderseits vorausblickend Potenziale. Der bürokratische Aufwand für die Verbände reduziert sich damit auf ein Minimum, da sie nur noch eine Liste mit den Namen von Athletinnen und Athleten für die Berechnung der Potenzialanalyse einreichen müssen.
In Umsetzung von aktuellen Empfehlungen des Bundesrechnungshofe ist eine potenzialorientierte Förderung des Leistungssportpersonals für den olympischen Wintersport nach den olympischen Winterspielen in Mailand und Cortina d’Ampezzo 2026 geplant.
Spitzensportverbände für Menschen mit Behinderungen
Weitere Informationen zur Förderung des Spitzensports der Menschen mit Behinderungen finden Sie hier.
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Verbände mit besonderen Aufgaben (VmbA) setzen sich für eine ganzheitliche und von Fairness geprägte Sportbewegung ein. Im Zentrum ihrer Aufgaben stehen Bildung, Wissenschaft, …