Sport­politik auf Ebene der Europäischen Union

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sport

Mit dem Inkrafttreten des Vertragswerks von Lissabon am 1. Dezember 2009 hat die Europäische Union (EU) erstmals eine eigene Kompetenz für den Bereich Sport erhalten.

Der EU kommt die Aufgabe zu, die europäische Dimension des Sports zu fördern (siehe Art 165 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Berücksichtigt werden sollen die besonderen Merkmale des Sports sowie dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen und die sozialen und pädagogischen Funktionen. Die Zuständigkeit der EU-Mitgliedstaaten für den Sport wird hierbei jedoch nicht eingeschränkt. Vielmehr unterstützt die EU die Mitgliedstaaten in ihrer Aufgabenwahrnehmung.

Die EU hat bislang von ihrer Unterstützungskompetenz auf verschiedene Weise Gebrauch gemacht. Zu nennen sind insbesondere die EU-Arbeitspläne Sport für die Jahre 2011-2014 und 2014-2017, die Sportförderung im Rahmen des EU-Förderprogramms ERASMUS+ sowie die Durchführung einer jährlichen "Europäischen Woche des Sports".

Verschiedene EU-Gremien sind für die Erarbeitung, Durchführung und Begleitung dieser Maßnahmen zuständig (z.B. Rat der EU-Sportminister, Ratsarbeitsgruppe Sport, Expertengruppen, ERASMUS+-Begleitausschuss, informelle Sportminister- und Sportdirektorentreffen). In diesen Gremien vertritt das Bundesministerium des Innern die sportpolitischen Interessen Deutschlands.

Weitere Stellen innerhalb und außerhalb der Bundesregierung sind ebenfalls in die Arbeit eingebunden. Deutschland verfolgt im Bereich der EU-Sportpolitik vorrangig das Ziel, einen Mehrwert für den Sport auf nationaler Ebene zu schaffen, die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in Europa zu stärken, sowie aktuelle sportpolitische Themen von internationaler Relevanz voranzubringen.

EU-Arbeitspläne Sport 2011-2014 und 2014-2017

Die beiden bisherigen, vom Rat der EU-Sportminister verabschiedeten EU-Arbeitspläne Sport wurden in den Jahren 2011-2014 sowie 2014-2017 umgesetzt. Sie enthalten Maßnahmen unter anderem zu den Themen Anti-Doping, Good Governance, Schutz junger Athleten, Schutz von Kinderrechten im Sport, Geschlechtergleichstellung im Sport, Bekämpfung von Wettkampfmanipulation, Nachhaltigkeit von Sportgroßveranstaltungen, Sportstatistik, Sport und Gesundheit sowie Sport und Bildung. Hierzu haben verschiedene Expertengruppen, in denen für die Bundesregierung das Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium für Gesundheit sowie das Bundesinstitut für Sportwissenschaft vertreten waren, jeweils Empfehlungen erarbeitet.

Der EU-Arbeitsplan Sport für die Jahre 2017-2020 wird derzeit in der Ratsarbeitsgruppe Sport verhandelt und voraussichtlich am 23. Mai 2017 vom Rat der EU-Sportminister verabschiedet.

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