Rechtliche Grundlagen für die Bekämpfung von Doping im Sport
Artikel Sport
Neben den sportrechtlichen Anti-Doping-Regelwerken der WADA und der NADA gilt in Deutschland seit dem 18. Dezember 2015 das Anti-Doping-Gesetz.
Das Anti-Doping-Gesetz umfasst die strafrechtlichen Dopingtatbestände, die zuvor im Arzneimittelgesetz erfasst waren. Dopende Leistungssportlerinnen und Leistungssportler können, wenn sie als Mitglied eines Testpools im Rahmen des Dopingkontrollsystems Trainingskontrollen unterliegen oder durch ihren Sport erhebliche Einnahmen erzielen, bestraft werden.
Darüber hinaus wurden in 2015 weitere Straftatbestände eingeführt und auch der Erwerb und der Besitz selbst von geringen Mengen an Dopingmitteln zum Zwecke des Selbstdopings für Leistungssportlerinnen und -sportler unter Strafe gestellt. Dabei ist die Absicht zum Einsatz des Dopingmittels Voraussetzung für die Strafbarkeit der Athletinnen und Athleten.
Das Anti-Doping-Gesetz regelt auch den Datenaustausch zwischen NADA, Gerichten und Staatsanwaltschaften.