Prävention und Bekämpfung von Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport
Artikel Sport
Das neue Bundes-/Präventionsprogramm unterstützt den Sport und die Sportforschung bei der Bekämpfung von Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit, erkennt, wo die Bedarfe liegen und fördert gezielt Bereiche, die bisher nicht, nicht ausreichend oder nicht sportspezifisch durch andere Bundesprogramme abgedeckt wurden.
Sport ist Teil der Gesellschaft und wie im Fokus eines Brennglases werden hier auch gesellschaftliche Fehlentwicklungen wie Rechtsextremismus, Antisemitismus und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit sichtbar. Entsprechende Anfeindungen erfolgen sowohl auf dem Spielfeld als auch von den Zuschauerrängen aus oder im Umfeld von Sportveranstaltungen.
Die Bundesregierung setzt sich entschieden für die verbindenden Werte, die gesellschaftliche Kraft des Sports und gegen jede Form von Ausgrenzung und Menschenfeindlichkeit ein. In diesem Zusammenhang werden in Kooperation mit dem organisierten Sport und der Zivilgesellschaft zahlreiche Projekte und Initiativen gefördert sowie Forschungsprojekte betrieben.
Im Jahr 2023 wurde das "Bundes-/Präventionsprogramm gegen Rechtsextremismus und Menschenfeindlichkeit im Sport" neu geschaffen. Für dieses Programm hat der Deutsche Bundestag für die Jahre 2023/2024 Mittel in Höhe von 2,5 Millionen Euro bereitgestellt, die engagierten Trägern aus Sport, Sportforschung und Zivilgesellschaft zufließen. Gefördert werden die Bereiche "Forschung und Expertisen", "Monitoring und Fachberatung", "Vernetzung und Schnittstellenarbeit", "Bildung und Kommunikation" sowie "Pilotprojekte".
Im Fokus des Programms steht zum einen die Förderung der praktischen Arbeit von Sportvereinen und -verbänden mit dem Ziel der Stärkung der demokratisch-integrativen Kraft im gemeinnützigen organisierten Sport (Breiten-, Amateur-, Jugend-, Leistungs- und Spitzensport), an Schnittstellen zu organisierten, freien oder kommerziellen Sportorganisationen, sportbezogener sozialer Arbeit und anderen zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen sowie in Fanszenen bzw. durch Fanprojekte mit Aktivitätsschwerpunkt in der Bundesrepublik Deutschland. Zum anderen wird die einschlägige wissenschaftliche Forschung auf diesem Gebiet unterstützt.
Die praktische Umsetzung des Bundesprogramms erfolgt über zwei Zentralstellen:
- Die Deutsche Sportjugend (dsj) übernimmt die Zentralstelle Sport/Zivilgesellschaft
- Das Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) übernimmt die Zentralstelle Forschung
Stand: 05.12.2023