Waffen­recht

Die Frage, wer Umgang mit Waffen oder Munition haben darf, ist für die öffentliche Sicherheit und Ordnung von zentraler Bedeutung. Deshalb gibt es in Deutschland ein komplexes Waffenrecht, das den privaten und gewerblichen Erwerb und Besitz von Waffen reglementiert. Gleichzeitig dient es dazu, den illegalen Waffenhandel und -besitz zu bekämpfen. Damit leistet das Waffenrecht einen wichtigen Beitrag zur Stärkung der inneren Sicherheit. Maßgeblich für das Waffenrecht sind die Regelungen des Waffengesetzes und des Beschussgesetzes. Während das Waffengesetz alle Fragen des Umgangs mit Waffen regelt, sorgt das Beschussgesetz für die Produktsicherheit bei Waffen.

Diese Regelungen werden fortwährend überprüft und angepasst.

So hatte die Bundesrepublik Deutschland die Richtlinie (EU) 2017/853 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2017 zur Änderung der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen (ABl. L 137 vom 25. Mai 2017, S. 22) umzusetzen. Das hierzu geschaffene Dritte Waffenrechtsänderungsgesetz trat jeweils in Teilen am 20. Februar 2020 und am 1. September 2020 in Kraft.

Ein weiterer wichtiger Baustein bei der Regelung des Umgangs mit Waffen ist das 2013 eingeführte Nationale Waffenregister, in dem alle wichtigen Daten zu Waffen und deren Besitzern zentral erfasst und gespeichert werden. Das Waffenregister wurde mit dem Dritten Waffenrechtsänderungsgesetz ausgebaut, um künftig ein noch vollständigeres Bild zu erhalten. So kann neben dem legalen privaten Besitz erlaubnispflichtiger Schusswaffen fortan der komplette Lebenszyklus einer Waffe im Waffenregister durch die Einbindung der Daten der Waffenhersteller und -händler nachvollzogen werden. Das Gesetz über das Nationale Waffenregister (Waffenregistergesetz - WaffRG), Artikel 3 des 3. WaffRÄndG, trat am 1. September 2020 in Kraft und löste das Nationales-Waffenregister-Gesetz vom 25. Juni 2012 ab.

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