Das Natio­nale Waf­fen­regis­ter

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sicherheit

Wie viele Schusswaffen gibt es in Deutschland? Wem gehören diese? Wer darf überhaupt eine Waffe tragen? Diese und andere Fragen beantwortet das nationale Waffenregister.

Externer Link: Zentrales Informationssystem des NWR auf nwr-fl.de (Öffnet neues Fenster)Logo Nationales Waffenregister

Das Nationale Waffenregister (NWR) wurde 2013 zur Abbildung des legalen privaten Waffenbesitzes in Deutschland in Betrieb genommen und wurde 2020 mit dem Ziel der vollständigen Abbildung des Waffenlebenszyklus durch die Einbindung der Daten der Waffenhersteller und -händler erfolgreich ausgebaut.

Historie

Im Auftrag der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wurde bereits 2009 eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe Nationales Waffenregister (BL AG NWR) unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) eingerichtet. Zwei Jahre vor der Frist der EU-Waffenrichtlinie (2008/51/EG) konnte das NWR in Deutschland am 01.01.2013 in Betrieb genommen werden.

Im September 2020 wurde die von der IMK im Jahr 2016 beschlossene vollständige Abbildung des Lebenszyklus einer Waffe (NWR II) im Register durch den Ausbau des NWR gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt. Mit der Änderung der EU-Feuerwaffenrichtlinie 2017 wurden die Mitgliedstaaten aufgefordert, über den legalen privaten Waffenbesitz hinaus, den Umgang der Waffenhersteller und -händler mit Waffen und wesentlichen Waffenteilen elektronisch zu registrieren und damit eine umfassende Möglichkeit zur Rückverfolgung und Nachvollziehbarkeit zu schaffen. Seit dem 01.09.2020 sind damit auch die Waffenhersteller und -händler verpflichtet, ihren Umgang mit Waffen und wesentlichen Waffenteilen elektronisch anzuzeigen (Waffengesetz i.V.m. dem Waffenregistergesetz).

Der Betrieb des NWR von 2013 bis 2020

Das föderale NWR, zunächst zur Abbildung des legalen privaten Waffenbesitzes, wird seit seiner Betriebsaufnahme 2013 stabil und sicher durch das Bundesverwaltungsamt als zuständige Registerbehörde betrieben.

Die registerrelevanten Kerninformationen der bundesweit etwa 550 zuständigen örtlichen Waffenbehörden wurden zu diesem Zweck strukturiert aufbereitet und in das NWR überführt. Die Waffenbehörden kommunizieren standardisiert über sichere Verwaltungsnetze synchron mit der Registerbehörde. Die Daten im NWR sind somit stets aktuell. Gäbe es keinen Standard für das NWR, könnten bauartidentische Waffen beispielsweise völlig unterschiedlich bezeichnet und gespeichert werden.

Im Register sind die relevanten Informationen aller deutschen Waffenbehörden erfasst. Gespeichert sind beispielsweise Daten zu erlaubnispflichtigen Waffen in Deutschland, deren Erwerb und Besitz der Erlaubnis bedürfen sowie Daten von Erwerbern, Besitzern und Überlassern dieser Waffen. Aber auch Personen mit gültigen Waffenbesitzverboten sind im NWR gespeichert und ebenso kleine Waffenscheine, welche zum Führen von erlaubnisfrei erwerblichen Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen (SRS-Waffen) berechtigen.

Neben den Waffenbehörden können z.B. auch Polizeien auf Daten des NWR zugreifen. Dies erfolgt in der Regel automatisiert, sodass den Sicherheitsbehörden rund um die Uhr alle einsatz- oder ermittlungsrelevanten Informationen aus dem NWR zur Verfügung stehen.

Der Betrieb des NWR seit September 2020

Bildete das NWR zunächst den legalen privaten Waffenbesitz in Deutschland ab, wird seit September 2020 der vollständige Lebenszyklus einer Waffe (NWR II) im Register erfasst. Die Arbeiten für den Ausbau des NWR wurden ebenfalls unter Federführung der BL AG NWR und dem Vorsitz des BMI durchgeführt. Auf der Grundlage des Dritten Waffenrechtsänderungsgesetzes (3. WaffRÄndG) kommen die Waffenhersteller und -händler seit dem 01.09.2020 den hierfür vorgeschriebenen elektronischen Anzeigepflichten für das ausgebaute Waffenregister nach.

Mit dem Ausbau des NWR (NWR II) wird seit September 2020 der vollständige Lebenszyklus einer Waffe abgebildet.

Um den Lebenszyklus einer Waffe im Register nachverfolgen zu können, werden die Waffen vom Zeitpunkt der Herstellung/des Imports über verschiedene Besitzer bis hin zur Vernichtung/dem Export abgebildet. Hierfür werden die relevanten Warenbestände bzw. -transaktionen der ca. 2.500 Waffenhersteller und -händler erfasst. Da eine unmittelbare Anbindung der gewerblich Beteiligten an das behördliche NWR nicht möglich ist, erfolgt der Informationsfluss zum NWR über eine sogenannte Kopfstelle mit Meldeportal als IT-Drehscheibe zwischen dem Register und den registrierten Waffenherstellern- und händlern.

Inhaber einer gewerblichen Waffenherstellungs- oder Waffenhandelserlaubnis (§ 21 Absatz 1 WaffG) sind seit dem 1. September 2020 gesetzlich verpflichtet, ihre elektronischen Anzeigepflichten über das Meldeportal abzuwickeln. Das Meldeportal der Kopfstelle, entwickelt und betrieben vom Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern, ist mit der erforderlichen IT-Intelligenz versehen, um die Transaktionen zum NWR regelmäßig vollautomatisiert, im Auftrag der für die Waffenhersteller oder -händler zuständigen Waffenbehörden, abzuwickeln.

Schaubild NWR II Schaubild NWR II (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: BMI Schaubild NWR II

Links im Bild der Schriftzug "Kofinanziert von der Europäischen Union", rechts das Logo der Europäischen Union - gelbe Sterne in Kreisform auf blauem Hintergrund

Für den Ausbau des NWR standen neben der föderalen Finanzierung von Bund und Ländern auch Mittel des Fonds für die Innere Sicherheit der Europäische Union zur Ko-Finanzierung zur Verfügung. Grundlage für die gemeinsame Finanzierung der Steuerung und des Betriebs des ausgebauten NWR ist eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern.

Unterstützung der NWR-Nutzer

Zur fachlichen Beratung und Unterstützung der am NWR Beteiligten wurde gemeinsam von Bund und Ländern die Fachliche Leitstelle NWR (FL NWR) eingerichtet. Die FL NWR ist bei der Behörde für Inneres und Sport in Hamburg angesiedelt, wird gemeinsam von Bund und Ländern finanziert und ist u.a. für den im NWR etablierten Standard XWaffe verantwortlich.

Das NWR verfügt mit dem Single-Point-of-Contact (SPOC) beim Bundesverwaltungsamt über einen zentralen Eingangskanal für Anfragen zum NWR.

Die drei Teilbetriebsorganisationen des NWR:

  • Bundesverwaltungsamt (Registerbehörde)
  • Fachliche Leitstelle NWR und
  • Datenverarbeitungszentrum Mecklenburg-Vorpommern (Kopfstelle mit Meldeportal)

sind im NWR-Benutzerservice organisiert und können über den SPOC kontaktiert werden.

Ergänzende Informationen zum NWR stehen zudem im Zentralen Informationssystem (ZI) des NWR zur Verfügung.

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