Besonderer Schutz für sensible Informationen: Der staatliche Geheimschutz

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sicherheit

Der staatliche Geheimschutz dient dem Schutz von im öffentlichen Interesse geheimhaltungsbedürftigen Informationen.

Der staatliche Geheimschutz umfasst alle Maßnahmen zur Geheimhaltung von Informationen, die durch eine staatliche Stelle als Verschlusssachen eingestuft sind.

Hierbei sind Verschlusssachen alle Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die im Interesse der Öffentlichkeit geheimhaltungsbedürftig sind. Dabei kommt es nicht auf die Darstellungsform, sondern nur auf die Inhalte an.

Die Geheimhaltung von Verschlusssachen dient der Abwehr folgender Gefahren:

  • Gefährdung des Bestandes oder lebenswichtiger Interessen des Bundes oder eines Landes,
  • Gefährdung der Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder schwerer Schaden für deren Interessen
  • Schädigung oder Nachteile für die Interessen des Bundes oder eines Landes

Es handelt sich somit um präventive Maßnahmen zum Schutz des Staates.

Transparenz versus Geheimhaltung

In einer freiheitlichen Demokratie ist staatliches Handeln auf Transparenz ausgerichtet. Im Interesse der äußeren und inneren Sicherheit und des Schutzes seiner Bürgerinnen und Bürger muss jedoch auch ein demokratischer Staat bestimmte Informationen geheim halten. Hierbei wird der Transparenz dadurch Rechnung getragen, dass parlamentarische Kontrollrechte durch die Geheimhaltung nicht eingeschränkt werden.

Informationen spielen zum Beispiel bei polizeilichen Maßnahmen eine entscheidende Rolle. Informationen über das konkrete polizeitaktische Vorgehen könnte es Straftätern ermöglichen, sich auf die Maßnahmen einzustellen und diese so ins Leere laufen zu lassen.

Auch terroristische Organisationen sind an bestimmten staatlichen Informationen interessiert, etwa um Anschläge gegen staatliche Einrichtungen, Repräsentanten oder die Infrastruktur gezielt vorbereiten zu können. Deshalb betreiben selbst neutrale Staaten staatlichen Geheimschutz.

Grundlagen des Geheimschutzes

Grundlage für den staatlichen Geheimschutz bilden das Gesetz über die Voraussetzungen und das Verfahren von Sicherheitsüberprüfungen des Bundes und den Schutz von Verschlusssachen (Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG) sowie die hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (SÜG-AVV, VSA).

Personeller & materieller Geheimschutz

Im SÜG ist festgelegt, welche Personenkreise sich aufgrund der Wahrnehmung einer sicherheitsempfindlichen Tätigkeit einer Sicherheitsüberprüfung unterziehen müssen. Einzelheiten zum konkreten Ablauf der Sicherheitsüberprüfung regelt die SÜG-AVV.

Das SÜG regelt darüber hinaus, dass für einen bestimmten Personenkreis (u. a. Mitarbeiter von Nachrichtendiensten) Reisebeschränkungen festgelegt werden können.

Überdies legt das SÜG fest, welche Informationen als Verschlusssachen einzustufen sind. Je nach potentiellen Schäden definiert es unterschiedliche Geheimhaltungsgrade. Je nach Geheimhaltungsgrad variieren die Sicherheitsvorkehrungen, die zum Schutz getroffen werden.

Die auf Grundlage des SÜG erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum materiellen Geheimschutz (Verschlusssachenanweisung - VSA) enthält neben den Vorgaben zum Zugang zu Verschlusssachen aller Geheimhaltungsgrade auch Festlegungen zur Geheimschutzorganisation. Im BMI werden die Aufgaben der Umsetzung der VSA durch den von der Dienststellenleitung bestellten Geheimschutzbeauftragten (Referatsleiter ÖS II 5) und seinen zuständigen Mitarbeiter/innen wahrgenommen.

Im Rahmen der Begründung zur SÜG-Novelle 2017 (Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22.07.2017) hat das BMI den Auftrag erhalten, die Neuregelung fünf Jahre nach Inkrafttreten gemäß dem Arbeitsprogramm bessere Rechtsetzung der Bundesregierung zu evaluieren. Mit dem vorliegenden Evaluierungsbericht wird dieser Auftrag erfüllt. Der Nationale Normenkontrollrat wurde beteiligt.

Die VSA enthält weiterhin Regelungen zur Einstufung, Handhabung, Kennzeichnung und Weitergabe von Verschlusssachen. Für die Behandlung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-NUR FÜR DEN DIENSTGEBRAUCH ist ein VS-NfD-Merkblatt maßgeblich. Darüber hinaus geben die "FAQ zur VSA" Antworten auf häufig gestellte Fragen. 

Die VSA regelt außerdem  zu materiellen und technischen Maßnahmen zum Schutz von Verschlusssachen sowie den Einsatz von VS-Informationstechnik. Für die entsprechende Umsetzung der VSA stehen für zahlreiche Themenfelder Technische Leitlinien des BSI zur Verfügung.

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