Schengen: Eine zentrale Errungenschaft der Europäischen Union

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sicherheit

Die Europäische Union hat einen langen Weg zu einem gemeinsamen Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts beschritten. Zu dem Erfolgsmodel gehören die Personenfreizügigkeit und der Wegfall der Personenkontrollen an den EU-Binnengrenzen.

Freies Reisen innerhalb des Schengenraums ohne langwierige Kontrollen an den Landesgrenzen ist heute selbstverständlich. Dafür mussten aber einige Hürden genommen werden.

Die Aufhebung der Personenkontrollen an den Schengen-Binnengrenzen geht auf eine deutsch-französische Initiative zurück. Die rechtlichen Grundlagen waren zunächst zwei völkerrechtliche Verträge:

  • das Schengener Übereinkommen vom 14. Juni 1985 und
  • das Schengener Durchführungsübereinkommens vom 19. Juni 1990 (SDÜ). 

Diese begründeten insbesondere die Personenfreizügigkeit.

verweist auf: Der Schengen-Raum interaktivKarte Schengen-Raum für Freies Reisen in Europa Entdecken Sie den Schengen-Raum in der interaktiven Karte

Der Schengen-Standard

Damit die Abschaffung von Binnengrenzkontrollen nicht zu Sicherheitseinbußen führt, haben die Schengen-Staaten Ausgleichsmaßnahmen vereinbart, die den so genannten Schengen-Standard bilden. Hierzu zählen unter anderem:

  • Harmonisierung und Verstärkung des Außengrenzschutzes:
    Die Vertragsstaaten führen an ihren jeweiligen Schengenaußengrenzen die Kontrolle und Überwachung nach gemeinsamen, hohen Schengen-Standards durch.
  • Grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit:
    Polizeien dürfen zum Beispiel verdächtige Personen über die Binnengrenzen observieren oder ihnen nacheilen
  • Einrichtung eines automatisierten Personen- und Sachfahndungssystems:
    Das sogenannte Schengener Informationssystem (SIS)
  • Gemeinsame Visa- und Asylpolitik:
    Hierzu gehört zum Beispiel die Einführung des Schengen-Visums und Entwicklung des Dublin-Systems für Asylbewerber

Schengen-Länder

Vertragspartner des in der luxemburgischen Stadt Schengen am 19. Juni 1990 unterzeichneten Übereinkommens waren zunächst die Benelux-Länder, Deutschland und Frankreich. Am 26. März 1995 trat das Abkommen in Kraft.

  • Dem Übereinkommen traten nach und nach immer weitere Länder bei:

  • 1990

    Italien

  • 1991

    Portugal und Spanien

  • 1992

    Griechenland

  • 1995

    Österreich

  • 1996

    Dänemark, Finnland und Schweden

  • 2007

    Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn

  • 2023

    Kroatien

Großbritannien und Irland nehmen nur in eingeschränktem Umfang an der Schengen-Zusammenarbeit teil. So finden bei der Ein- und Ausreise zu diesen Ländern weiterhin Grenzkontrollen statt. Beide Länder beteiligen sich jedoch an den Maßnahmen zur polizeilichen und strafrechtlichen Zusammenarbeit.

Bereits 1996 haben Norwegen und Island – beides Staaten, die nicht der EU angehören – die Bestimmungen von Schengen vollständig übernommen. Die Schweiz und Liechtenstein folgten und haben einen vergleichbaren Schengen-Assoziierungsstatus, da auch sie keine Mitgliedstaaten der EU sind.

Trotz Vollmitgliedschaft in der EU wenden Bulgarien, Rumänien und Zypern den Schengen-Besitzstand bislang nur teilweise an. Erst wenn der Rat der Innen- und Justizminister der Europäischen Union einstimmig entscheidet, dass ein Beitrittsland sämtliche Schengen-Standards erfüllt, werden die Personenkontrollen an den künftigen Binnengrenzen auch im Verhältnis zu diesen Beitrittsländern entfallen (beispielweise zwischen Ungarn und Rumänien oder Griechenland und Bulgarien).