Bereitschaftspolizeien der Länder
Typ:
Artikel
, Schwerpunktthema:
Sicherheit
In besonderen Lagen kommen die Beamtinnen und Beamten der Bereitschaftspolizeien der Länder zum Einsatz. Dass ihre Zusammenarbeit reibungslos funktioniert, ist Aufgabe des Inspekteurs der Bereitschaftspolizeien der Länder im BMI.
Quelle: picture alliance/dpa
Jedes der 16 Bundesländer unterhält innerhalb seiner Polizei Einheiten der Bereitschaftspolizei. Den Bereitschaftspolizeien der Länder (BPdL) gehören insgesamt ca. 16.400 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte an.
Als Bindeglied zwischen dem Bund und den Ländern hat die Bundesinnenministerin als ihren Beauftragten den Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL) bestellt. Er ist organisatorisch der Leiterin der Abteilung Bundespolizei des BMI unmittelbar zugeordnet. Die Einrichtung dieses Amtes geht auf ein erstmals 1950 abgeschlossenes Verwaltungsabkommen zwischen dem Bund und den Ländern zurück.
Im Grundgesetz ist die Möglichkeit geregelt, dass der Bund in bestimmten, besonderen Fällen gegenüber den Polizeien der Länder Weisungen erteilen kann. Deshalb liegt die Einheitlichkeit und Kompatibilität der BPdL in den Bereichen Führung, Einsatz und Ausstattung auch im Interesse des Bundes.
Aufgaben der Bereitschaftspolizeien der Länder
Zu den originären Aufgaben der Bereitschaftspolizeien der Länder gehören nach dem Verwaltungsabkommen vorrangig die Bewältigung von Lagen aus besonderem Anlass. Dazu gehören zum Beispiel
- Versammlungslagen
- Staatsbesuche
- internationale Gipfeltreffen und Konferenzen
- besondere Sportereignisse - insbesondere Fußball - und Großveranstaltungen
Aber auch bei Gefahrenlagen im Zusammenhang mit Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen nach Art. 35 Abs. 3 Grundgesetz (GG) kommt die Bereitschaftspolizei zum Einsatz.
Quelle: BPol
Bereitschaftspolizei hilft bei der Beseitigung von Schneemassen.
Gleiches gilt bei einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung eines Bundeslandes nach Art. 91 Abs. 2 GG und im Verteidigungsfall nach Art. 115f GG.
Auch die Unterstützung anderer Bundesländer bei derartigen Lagen gehört zu den Aufgaben der Bereitschaftspolizeien der Länder. Eine weitere Aufgabe ist zudem die Unterstützung des polizeilichen Einzeldienstes.
Der Inspekteur der Bereitschaftspolizeien der Länder (IBPdL)
Der IBPdL gewährleistet die Einhaltung der Verwaltungsabkommen, welche vom Bund, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, mit den Ländern abgeschlossen wurden. Die Verwaltungsabkommen garantieren eine einheitliche Organisation und Gliederung sowie eine kompatible Ausstattung der BPdL. Nur so können Einsätze gemeinsam bewältigt werden.
Hierfür stattet der Bund die BPdL mit Führungs- und Einsatzmitteln im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel aus. Diese Führungs- und Einsatzmittel verbleiben im Eigentum des Bundes. Der IBPdL ist auch für die Beschaffung und Anpassung, sowie die Weiterentwicklung und Neukonzeption von Führungs- und Einsatzmitteln für die BPdL zuständig.
Zudem stellt der IBPdL einen aktuellen Aus- und Fortbildungsstand der BPdL sicher. Damit gewährleistet er auch einheitliche Verfahrensweisen bei Einsätzen. Hierzu werden unter anderem bundesweite Seminare und Arbeitstagungen organisiert und durchgeführt. Darüber hinaus ist er befugt, sich über die Einsatzfähigkeit der BPdL durch Besuche in den Ländern und bei Einsatzbeobachtungen ein Bild zu machen.
Auch bei internationalen Großeinsätzen koordiniert der IBPdL im Interesse des Bundes die Bereitstellung und Entsendung von Einsatzkräften.
Neben dem Aufgabenschwerpunkt "Bereitschaftspolizei" wurden dem Inspekteur die Bereiche Sport und Sicherheit, Ausbildungs- und Ausstattungshilfe in Zusammenarbeit mit den Polizeien der Länder sowie bestimmte Aufgaben im Krisenmanagement zugewiesen. Unterstützend stehen dem Inspekteur jeweils vier Länderverbindungsbeamte aus regelmäßig wechselnden Bundesländern zur Seite.
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