Zusammen­arbeit über Grenzen hinweg

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sicherheit

Sicherheit lässt sich nicht allein innerhalb von Landesgrenzen gewährleisten. Das macht die grenz­überschreitende polizeiliche Zusammenarbeit so wichtig.

Die Zusammenarbeit der deutschen Sicherheitsbehörden mit ihren ausländischen Partnern ist sehr vielfältig. Als Grundlage dienen unterschiedliche Abkommen und Kooperationsvereinbarungen.

Bilaterale Polizei­abkommen & Gemeinsame Zentren

Deutschland hat mit allen seinen Nachbarstaaten bilaterale Abkommen zur grenz­überschreitenden Polizei­zusammenarbeit geschlossen. Darin sind vor allem

  • grenzüberschreitende Polizeimaßnahmen wie Observationen, kontrollierte Lieferungen oder Nacheile,
  • gemeinsame polizeiliche Einsatzformen insbesondere gemeinsame Streifen,
  • der gegenseitige Informationsaustausch,
  • die grenzüberschreitende personelle Unterstützung
  • und die Arbeit in den Gemeinsamen Zentren der Polizei- und Zollzusammenarbeit

geregelt.

Deutsche und französische Polizisten tauschen sich aus Deutsche und französische Polizisten tauschen sich aus (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Bundespolizei Austausch im Gemeinsamen Zentrum

In den Gemeinsamen Zentren arbeiten Vertreter der Polizei- und Zollbehörden der Partnerstaaten in einem international gemischten Team vertrauensvoll unter einem Dach zusammen. In Deutschland sind in der Regel die Bundespolizei, die jeweiligen Landespolizeien und der Zoll in den Gemeinsamen Zentren vertreten.

Nach dem Prinzip der zusammengeschobenen Schreibtische tauschen sie sich zu allen Angelegenheiten, die das gemeinsame Grenzgebiet betreffen, aus. Das erleichtert insbesondere die Koordinierung grenzüberschreitender Einsätze beispielweise bei der Vermittlung weiterer Ansprechpartner im Nachbarstaat. Auch sprachliche Barrieren sind keine Hürde, da die dort tätigen Beamten die Sprache des jeweiligen Nachbarstaates beherrschen.

Prümer Vertrag - Vereinfachte grenz­über­schreitende Zusammen­arbeit

Am 27. Mai 2005 unterzeichneten Belgien, Deutschland, Spanien, Frankreich, die Niederlande, Luxemburg und Österreich in Prüm/Eifel den sogenannten Prümer Vertrag.

Der Vertrag regelt:

  • den automatisierten Austausch von DNA-Daten, Fingerabdruckdaten und Daten aus Kraftfahrzeugregistern sowie den dafür notwendigen Datenschutz
  • den Informationsaustausch über terroristische Gefährder und Hooligans
  • verschiedene Formen der operativen polizeilichen Zusammenarbeit, wie gemeinsame Streifen und polizeiliche Hilfeleistung bei Unglücksfällen und Großereignissen

Vor allem der automatisierte Datenaustausch erspart den Strafverfolgungsbehörden viel Zeit und steigert damit erheblich die Effizienz.

Der Prümer Vertrag ist ein völkerrechtlicher Vertrag, der ursprünglich außerhalb des europäischen Rechtsrahmens geschlossen wurde. Am 26. August 2008 trat der EU-Ratsbeschluss Prüm in Kraft. Hierdurch wurden die wesentlichen Inhalte des Prümer Vertrages in den Rechtsrahmen der Europäischen Union überführt.

Europol

Einen bedeutenden Beitrag für die Zusammenarbeit zwischen den Polizeien und Strafverfolgungsbehörden der EU-Mitgliedstaaten leistet das Europäische Polizeiamt Europol – eine EU-Agentur mit eigener Rechtspersönlichkeit und Sitz in Den Haag.

Europol hat zum Ziel, die Arbeit der zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten und deren Zusammenarbeit zu unterstützen und zu verstärken. Dies betrifft die Verhütung und Bekämpfung von zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffender schwerer Kriminalität, Terrorismus und Kriminalitätsformen, die Unionsinteressen verletzen.

Dazu speichert und analysiert Europol Informationen der Mitgliedstaaten und erleichtert so deren Informationsaustausch. Durch einen Datenabgleich werden gegenseitige Bezüge von Ermittlungsverfahren, die in den einzelnen Mitgliedstaaten geführt werden, sichtbar.

Vor allem durch so genannte Analyseprojekte klärt Europol Zusammenhänge zwischen Straftaten auf und stellt den Mitgliedstaaten operative, strategische und thematische Analysen zur Verfügung.

Darüber hinaus unterstützt Europol die Mitgliedstaaten auch in anderen Bereichen der polizeilichen Zusammenarbeit, unter anderem durch Mitwirken in Gemeinsamen Ermittlungsgruppen, Koordinieren von gemeinsamen Aktionstagen sowie im Bereich der Fortbildung und der kriminalwissenschaftlichen Forschung.

Mit der am 28. Juni 2022 in Kraft getretenen Europol-Änderungs-Verordnung wurden die Fähigkeiten und Kompetenzen von Europol als "EU-Zentralstelle" für Informationsaustausch im Bereich der Strafverfolgung, Analyse und operativen Unterstützung weiter gestärkt. Insbesondere wurden die Zusammenarbeit mit privaten Unternehmen und der Informationsaustausch mit Drittstaaten sowie die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch Europol zur Unterstützung strafrechtlicher Ermittlungen verbessert. Die Rolle von Europol bei Forschung und Innovation wurde ausgebaut.

Das neue Europol-Mandat schafft damit die Grundlage, schwere und Organisierte Kriminalität sowie Terrorismus auch angesichts fortschreitender technischer Entwicklungen – etwa Cybercrime oder sexueller Missbrauch von Kindern im Internet – grenzüberschreitend wirkungsvoll und ganzheitlich zu bekämpfen. Europol wird zu einem umfassenden Informations- und Innovationshub für die Strafverfolgung in der EU, der die operative Arbeit der nationalen Polizeien bestmöglich unterstützen kann.

Internationale Zusammen­arbeit über IKPO-Interpol

Externer Link: Internetangebot von Interpol (Öffnet neues Fenster)Logo INTERPOL

Auch über die EU-Grenzen hinaus ist eine polizeiliche Zusammenarbeit zur Bekämpfung von Straftaten notwendig. Die Internationale Kriminalpolizeiliche Organisation (IKPO-Interpol) mit Hauptsitz in Lyon sorgt dafür, dass die weltweit 196 Mitgliedsländer allgemeinpolizeiliche und fallbezogene Erkenntnisse in allen Bereichen der Kriminalität schnell und sicher austauschen können. Dazu stellt IKPO-Interpol ein weltumspannendes, sicheres Informations- und Kommunikationsnetz zur Verfügung und führt Kriminalakten und Datenbanken.

Zudem leistet IKPO-Interpol weitere Unterstützung, indem sie

  • Lagebilder und strategische sowie operative Kriminalitätsanalysen erstellt
  • Fahndungsnotierungen ("Notices") herausgibt,
  • kriminalitätsspezifisches Knowhow zur Verfügung stellt und
  • Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durchführt.

Die für das Generalsekretariat von Interpol tätigen Beamten haben dabei jedoch keine Exekutivbefugnisse zur Strafverfolgung. Welche exekutiven Maßnahmen von den nationalen Beamten durchgeführt werden dürfen, bestimmt ausschließlich das jeweilige nationale Recht in den Mitgliedstaaten.

Polizei­liche Ausbildungs- und Ausstattungs­hilfe

Ein weiterer Ansatz, um Kriminalität und Terrorismus wirksam zu begegnen, sind Maßnahmen im Rahmen der (grenz)polizeilichen Ausbildungs- und Ausstattungshilfe. Damit sollen die Sicherheitsbehörden in den Ursprungs- und Transitländern der Organisierten und/oder grenzüberschreitenden Kriminalität und in den Herkunfts-, Rekrutierungs-, Aktions- und Rückzugsregionen des internationalen Terrorismus in die Lage versetzt werden, diesen Phänomenen besser zu begegnen und sie effektiver zu bekämpfen. Die Ausstattungshilfe erhöht die Kapazitäten und erweitert zugleich die technischen Möglichkeiten bei den Führungs- und Einsatzmitteln und verbessert so die operative (grenz)polizeiliche Kompetenz der Partner.

Ein weiteres Ziel der (grenz)polizeilichen Aufbauhilfe ist es, den Aufbau rechtsstaatlicher Strukturen im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und die Schaffung demokratischer Rahmenbedingungen in den jeweiligen Staaten zu fördern. Denn diese Strukturen sind weder weltweit einheitlich gefestigt noch die Funktionsweisen gleichermaßen gut ausgeprägt.

Grundsatz dieser Unterstützungsmaßnahmen ist die Förderung der Nachhaltigkeit. Somit ist sichergestellt, dass nur solche Maßnahmen oder Projekte unterstützt werden, die das Ziel einer dauerhaft effektiven Verbrechensbekämpfung verfolgen.

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