Grenzen, Bahn- & Luftverkehr wirksam schützen

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sicherheit

Illegale Migration, Sabotage, Terroranschläge, grenzüberschreitende Kriminalität: Unsere Grenzen, aber auch der Bahn- und Luftverkehr sind vielfältigen Gefahren ausgesetzt. Diese gilt es abzuwehren.

Der Schutz des Luftraums, der Bahnanlagen und des Grenzgebietes stellen wichtige sonderpolizeiliche Aufgaben dar, denen sich die Bundespolizei täglich stellt.

Grenzschutz

Um Gefahren an der Grenze und im Grenzraum abzuwehren, überwacht und kontrolliert die Bundespolizei an den luft- und seeseitigen Schengen-Außengrenzen den grenzüberschreitenden Verkehr. Dazu werden die großflächigen Seegrenzen mit hochseetauglichen Schiffen, Kontroll- und Streifenbooten sowie Hubschraubern überwacht. Ebenso kontrolliert die Bundespolizei an den großen internationalen Flughäfen im Bundesgebiet Millionen Passagiere bei ihren Reisen in und aus dem Schengengebiet.

Eine weitere Aufgabe ist die Verfolgung grenzüberschreitender Kriminalität. Die Bundespolizei nimmt lageabhängige Kontrollen vor, um unerlaubte Einreisen zu verhindern und Schleusungskriminalität zu bekämpfen. Hinzu kommen gemeinsame Streifen und Einsätze mit unseren Partnern im benachbarten Ausland.

Modernes grenzpolizeiliches Handeln beschränkt sich jedoch nicht nur auf das Bundesgebiet. Die Bundespolizei setzt deshalb zusätzlich grenzpolizeiliche Verbindungsbeamte und Unterstützungskräfte im Ausland sowie Dokumenten- und Visumberater, insbesondere in Herkunfts- und Transitstaaten irregulärer Migration, ein. Diese beraten die jeweiligen Behörden vor Ort und intensivieren dadurch die vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Luftsicherheit

Polizistin am Gepäckband Polizistin am Gepäckband (Vergrößerung öffnet sich im neuen Fenster) Quelle: Bundespolizei Gepäckkontrolle am Flughafen

Flugzeuge können nicht nur zu einer unmittelbaren Bedrohung für Besatzung und Passagiere werden, sondern auch unbeteiligte Dritte durch Missbrauch des Flugzeuges gefährden. Dies haben nicht zuletzt die Terroranschläge des 11. September 2001 verdeutlicht.

In Reaktion auf die Anschläge wurden nicht nur die Kontroll- und Sicherheitsmaßnahmen intensiviert. Das gesamte System der Luftsicherheitsmaßnahmen wurde überprüft und an die neue Bedrohungslage angepasst - und das in der gesamten EU.

Zu den EU-weit einheitlichen Sicherheitsmaßnahmen zählen heute unter anderem:

  • Personal- und Warenkontrollen
  • Fluggastkontrollen
  • vollständige Kontrolle des aufgegebenen Gepäcks

Die Mitgliedstaaten mussten zudem ein nationales Luftsicherheitsprogramm erstellen und ein nationales Qualitätskontroll- und Schulungsprogramm entwickeln. Darüber hinaus haben sie sich zu umfassenden Audits im Hinblick auf die Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen auf den Flughäfen verpflichtet.

Das 2005 erlassene Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) bündelt alle Sicherheitsvorschriften zum Schutz des Luftverkehrs in einem nationalen Gesetz. Vor allem definiert es die Zuständigkeiten von Bund und Ländern klar. Zwischenzeitlich ist das Luftsicherheitsgesetz umfassend überarbeitet worden. Die letzten Änderungen traten am 1. Mai 2020 in Kraft.

Aktuell wird in Deutschland vor allem an der Verbesserung der technischen Detektionsmöglichkeiten für Sprengstoffe und weiterer sogenannter verbotener Gegenstände gearbeitet. Durch die technische Fortentwicklung sollen auch die Kontrollprozesse zunehmend beschleunigt werden.

Bahnsicherheit

Auch der Bahnverkehr ist für das gesellschaftliche Leben in Deutschland existentiell. Er ist Teil der Daseinsvorsorge. Deshalb zählt er zu den Kritischen Infrastrukturen.

Zur Bahnsicherheit gehört die Sicherheit in den Zügen und auf Bahnanlagen, zum Beispiel an den Bahnhöfen. Die Bundespolizei nimmt alle polizeilichen Aufgaben auf dem Gebiet der Bahnanlagen der Eisenbahnen wahr. Dazu gehört zum Beispiel:

  • Straftaten wie Vandalismus, Diebstahl und Körperverletzung oder gefährliche Eingriffen in den Bahnverkehr zu verfolgen bzw. zu verhindern
  • Streifendienst und Fahndung in Zügen, in denen das Risiko von Kriminalität hoch ist
  • eine friedliche und gefahrlose An- und Abreise bei Großveranstaltungen, wie Fußballspielen, zu ermöglichen.
  • Die Bundespolizei ist im Rahmen ihrer bahnpolizeilichen Aufgaben zuständig für:

  • 34.000

    Streckenkilometer

  • 5.700

    Personenbahnhöfe und Haltepunkte

  • 5,5 Mio.

    Reisende täglich

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