Kriminal­prävention

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sicherheit

Vorsorge ist besser als Nachsorge. Dieser Grundsatz gilt auch im Bereich der Öffentlichen Sicherheit. Kriminalität wird nicht nur durch die entschlossene Verfolgung von Straftaten bekämpft. Auch Präventionsmaßnahmen leisten einen wesentlichen Beitrag.

Um Kriminalität vorzubeugen, entwickeln die Polizei und andere Stellen vielfältige Maßnahmen und Programme. Gleichwohl ist Kriminalprävention eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Hierbei sind nicht nur Politik und Polizei, sondern alle staatlichen und nichtstaatlichen Stellen, die Wirtschaft und die Medien gefragt. Nicht zuletzt sind es die Bürgerinnen und Bürger selbst, die durch verantwortungsvolles Verhalten einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugung von Kriminalität leisten.

Ebenen der Kriminal­prävention

Damit Präventionsmaßnahmen wirken, müssen sie bedarfsgerecht und zielgruppenorientiert sein. Je nach Zielrichtung setzen sie deshalb auf ganz unterschiedlichen Ebenen an. Wie bei anderen Feldern der Prävention orientiert sich Kriminalprävention an einem dreistufigen Modell. Man unterscheidet in primäre, sekundäre und tertiäre Prävention.

Primäre Prävention

Die primäre Prävention zielt darauf ab, den allgemeinen Entstehungsbedingungen von Kriminalität in der Gesellschaft entgegenzuwirken. Dies kann durch Maßnahmen wie Wertevermittlung und Einübung gewaltfreier Konfliktlösung in Kindergärten und Schulen erfolgen. Sie richtet sich an alle.

Sekundäre Prävention

Die sekundäre Prävention versucht, die Tatgelegenheiten zu verändern. Dazu gehört zum Beispiel, tatfördernde Situationen gezielt durch technische Mittel wie Wegfahrsperren oder Alarmanlagen zu reduzieren. Aber auch Maßnahmen, die dabei helfen, das eigene Verhalten zu ändern, sind hiervon erfasst. Hierzu gehört etwa die Sensibilisierung der Nachbarschaft in der Urlaubszeit. Maßnahmen der sekundären Prävention richten sich an potentiell gefährdete Personen. Ein Beispiel ist das Programm "K-Einbruch", das dabei hilft, sich vor Wohnungseinbrüchen zu schützen.

Tertiäre Prävention

Die tertiäre Prävention hingegen beschäftigt sich mit Maßnahmen, die eine erneute Straffälligkeit verhindern sollen. Dazu gehört etwa die Möglichkeit einer Berufsausbildung im Strafvollzug.

Programm „Polizei­liche Kriminal­prävention“ (ProPK)

Externer Link: Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) (Öffnet neues Fenster)Logo

Um die polizeilichen Präventionsmaßnahmen besser zu bündeln und aufeinander abzustimmen, haben die Polizeien des Bundes und der Länder 1997 das Programm Polizeiliche Kriminalprävention ins Leben gerufen. Vorläufer des Programms gab es sogar schon in den 70er Jahren.

Das Programm klärt bundesweit die Bevölkerung, Medien und andere mit Prävention befasste Stellen über Erscheinungsformen und Möglichkeiten der Verhinderung von Kriminalität auf.

Durch systematische Datenerhebungen und Analysen ist das ProPK in der Lage, sich auf die jeweils drängendsten Probleme zu konzentrieren. Dazu zählen derzeit unter anderem Diebstahl und Einbruch, Gewalt und Jugendkriminalität, Drogen- und Sexualdelikte, Betrug und Cyberkriminalität.

Deutsches Forum für Kriminalprävention (DFK)

Polizeiliche Aufklärungsarbeit allein reicht nicht aus, um alle gesellschaftlichen Akteure zu erreichen, die auf dem Gebiet der Kriminalprävention tätig sein können. Deshalb wurde im Juli 2001 ein nationales Präventionsgremium gegründet.

Im Deutschen Forum für Kriminalprävention kommen Vertreter staatlicher und nichtstaatlicher Stellen zusammen, um Strategien gegen Kriminalität zu entwickeln und zu fördern. Durch die Vernetzung zahlreicher Initiativen bietet das DFK ein nationales Dach für unterschiedliche kriminalpräventive Ansätze.

Europäische Netz für Kriminal­prävention (EUCPN)

Nicht nur auf nationaler Ebene engagiert sich das Bundesministerium des Innern für die Prävention. Der EU-Rat Justiz und Inneres hat 2001 das Europäische Netz für Kriminalprävention geschaffen, in dem alle EU-Mitgliedstaaten vertreten sind. Nationale Kontaktstellen sind in Deutschland, neben dem Bundesministerium des Innern, das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz und das DFK.

Das EUCPN widmet sich der Prävention sämtlicher Kriminalitätsformen, mit Schwerpunkte auf den Themen Jugendkriminalität, Kriminalität in den Städten und Drogenkriminalität. Ziel des Netzes ist die Weiterentwicklung verschiedener kriminalpräventiver Ansätze auf EU-Ebene. Dazu werden Informationen über bestehende Maßnahmen und bewährte Praktiken der Kriminalprävention gesammelt, analysiert und allen Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt.

Ausgangsstoffgesetz

Das Ausgangsstoffgesetz (BGBl. I 2020 S. 2678) dient der Schaffung der gesetzlichen Voraussetzungen, um die Verordnung (EU) 2019/1148 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe in Deutschland wirksam vollziehen zu können. Zum Hintergrund: Bestimmte Chemikalien sind sogenannte Ausgangsstoffe für Explosivstoffe und können daher zur Herstellung von Sprengsätzen für terroristische Zwecke missbraucht werden. Daher reguliert die o.g. EU-Verordnung den Umgang mit einer Reihe dieser Stoffe und sieht unter anderem Meldepflichten für verdächtige Transaktionen vor. Zwar ist die Verordnung unmittelbar anwendbar, jedoch verpflichtet sie die Mitgliedstaaten, Kontaktstellen für die Abgabe der Verdachtsmeldungen einzurichten, Inspektionsbehörden zu benennen und mit den notwendigen Befugnissen auszustatten sowie Sanktionsvorschriften zu erlassen. Diese Vorgaben werden mit dem Ausgangsstoffgesetz umgesetzt. Zur Einhaltung der damit einhergehenden Meldepflichten wird auf den Flyer des BKA verwiesen.

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