Kriminalitäts­bekämpfung und Gefahren­abwehr

Die Polizeien von Bund und Ländern arbeiten bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten eng zusammen. Nach dem Grundgesetz sind für Polizeiangelegenheiten grundsätzlich die Länder zuständig. Daher hat jedes der 16 Bundesländer seine eigene Polizei, deren Befugnisse in 16 unterschiedlichen Polizeigesetzen geregelt sind. Zur Landespolizei gehören Schutzpolizei, Kriminalpolizei und Bereitschaftspolizei.
Für bestimmte Polizei­bereiche ist laut Grundgesetz jedoch der Bund zuständig. Die Polizeien des Bundes sind das Bundes­kriminalamt (BKA) und die Bunde­spolizei. Beide Behörden sind dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet. Das BKA beschäftigt sich vor allem mit der Bekämpfung der schweren und der organisierten Kriminalität und dem Polizeilichen Staatsschutz. Zuständig ist das BKA daher unter anderem für politisch motivierte Kriminalität, Terrorismus, Rauschgift­kriminalität und Internet­kriminalität. Die Bundes­polizei nimmt polizeiliche Aufgaben insbesondere in den Bereichen Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit wahr.
Die Kriminalitäts­bekämpfung hat neben einer repressiven immer auch eine präventive Komponente. Zur Verhinderung von Straftaten leisten die polizeiliche Kriminal­prävention, die Sicherheits­forschung, aber auch die wissenschaftliche Analyse von Kriminalitäts­entwicklung und Kriminalitäts­phänomenen einen wertvollen Beitrag.

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