Kriminalitätsbekämpfung und Gefahrenabwehr
Artikel Sicherheit
Cyberkriminalität - Geldwäsche - Kriminalität in Deutschland - Kriminalprävention - Motivation, Einstellung und Gewalt im Polizeialltag - Organisierte Kriminalität - Politisch motivierte Kriminalität - Programm P20 - Schutz von Luft, Schiene und Grenzen
Die Polizeien von Bund und Ländern arbeiten bei der Verhütung und Verfolgung von Straftaten eng zusammen. Nach dem Grundgesetz sind für Polizeiangelegenheiten grundsätzlich die Länder zuständig. Daher hat jedes der 16 Bundesländer seine eigene Polizei, deren Befugnisse in 16 unterschiedlichen Polizeigesetzen geregelt sind. Zur Landespolizei gehören Schutzpolizei, Kriminalpolizei und Bereitschaftspolizei.
Für bestimmte Polizeibereiche ist laut Grundgesetz jedoch der Bund zuständig. Die Polizeien des Bundes sind das Bundeskriminalamt (BKA) und die Bundespolizei. Beide Behörden sind dem Geschäftsbereich des BMI zugeordnet. Das BKA beschäftigt sich vor allem mit der Bekämpfung der schweren und der organisierten Kriminalität und dem Polizeilichen Staatsschutz. Zuständig ist das BKA daher unter anderem für politisch motivierte Kriminalität, Terrorismus, Rauschgiftkriminalität und Internetkriminalität. Die Bundespolizei nimmt polizeiliche Aufgaben insbesondere in den Bereichen Grenzschutz, Bahnpolizei und Luftsicherheit wahr.
Die Kriminalitätsbekämpfung hat neben einer repressiven immer auch eine präventive Komponente. Zur Verhinderung von Straftaten leisten die polizeiliche Kriminalprävention, die Sicherheitsforschung, aber auch die wissenschaftliche Analyse von Kriminalitätsentwicklung und Kriminalitätsphänomenen einen wertvollen Beitrag.