Geldwäsche

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Sicherheit

Das Streben nach maximalen Gewinnen, ist die Grundmotivation der Organisierten Kriminalität. Daher sind ein effektives und konzertiertes Vorgehen gegen Geldwäsche und der Einzug der belasteten Gelder zentral im Kampf gegen die Organisierte Kriminalität.

Die Bekämpfung der Geldwäsche hat zum Ziel, Täter daran zu hindern, illegal erwirtschaftetem Geld den Anschein der Legalität zu geben. Sie sollen es nicht für ganz alltägliche Geschäfte nutzen können.

Die Bekämpfung der Geldwäsche hat eine repressive Seite, bei der es darum geht, die Täter zu ergreifen und zu bestrafen. Zudem gibt es eine präventive Seite. Bereits das Melden von Verdachtsfällen soll die Transparenz von Finanzströmen erhöhen und die Verschleierung von Geldströmen verhindern.

  • Was ist Geldwäsche?

    Unter Geldwäsche versteht man die Einschleusung von illegal erwirtschafteten Geldern in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf. Geldwäsche ist strafbar. Das Strafgesetzbuch stellt Geldwäsche in § 261 Abs. 1 mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren unter Strafe.

  • Wie funktioniert Geldwäsche?

    Drogenhandel, Prostitution, illegales Glücksspiel, Waffenhandel und Korruption stellen die Hauptbetätigungsfelder der Organisierten Kriminalität dar. Straftäter verdienen damit große Summen "schmutzigen Geldes". Diese werden durch die Straftat der Geldwäsche "rein gewaschen". Sie werden also beispielsweise durch verschiedene Konten und Firmen geschleust.

    Am Ende ist nicht mehr zu erkennen, woher die Gelder kommen und wem sie eigentlich gehören. Das Geld wird im normalen Wirtschaftsverkehr nutzbar, etwa zum Erwerb von Immobilien oder anderen Gütern. Am Ende einer "geglückten" Geldwäschehandlung kann zum Beispiel niemand nachvollziehen, dass das Haus in der Stadt A der Person XY gehört und mit Geld aus Drogenhandel in der Stadt B finanziert wurde.

International operierende Netzwerke

Geldwäsche ist ein grenzüberschreitendes, internationales Phänomen. Durch die Globalisierung der Finanzmärkte sind die Methoden der Geldwäsche komplexer geworden. Auch die Verfolgung und Eindämmung illegaler Transaktionen sind schwieriger.

Deshalb ist die Zusammenarbeit mit europäischen und internationalen Partnern von zentraler Bedeutung. Das betrifft zum einen die Kooperation in konkreten grenzüberschreitenden Ermittlungsverfahren. Zum anderen ist es wichtig, gemeinsame Standards für die Bekämpfung der Geldwäsche zu schaffen. Solche wurden sowohl auf EU-Ebene als auch weltweit durch die "Financial Action Task Force on Money Laundering" etabliert.

Präventionsmaßnahmen

Das Geldwäschegesetz ist präventiv ausgerichtet. Es verpflichtet bestimmte Personenkreise wie zum Beispiel Finanzdienstleister zu besonderer Sorgfalt und Aufsicht. Dadurch sollen Verdachtsfälle der Geldwäsche möglichst frühzeitig erkannt werden.

Ein wichtiger Ansatz bei der Geldwäschebekämpfung ist beispielsweise anonyme wirtschaftliche Transaktionen zu verhindern. Daher sind Banken und Versicherungsunternehmen, aber auch Immobilienmakler, Spielbanken und Güterhändler verpflichtet, ihre Geschäftspartner zu identifizieren. Verdächtige Transaktionen oder Geschäftsbeziehungen müssen sie den zuständigen Behörden melden.

Finanzagenten - Helfer wider Willen?

Die Vorschriften sind auch für sogenannte Finanzagenten von Bedeutung. Dabei handelt es sich um Personen, die ihr Privatkonto für geldwäscherelevante Transaktionen zur Verfügung stellen. Dort eingehende Beträge leiten sie gegen Provision an Hinterleute im Ausland oder andere Finanzagenten weiter.

Oftmals handelt es sich dabei um (arglose) Bürgerinnen und Bürger, die von Geldwäschern für ihre Zwecke missbraucht werden. Finanzagenten drohen dabei Strafen wegen Geldwäsche. Besonders verdächtig sind Anzeigen in Zeitungen oder im Internet, in denen nach Geschäftspartnern gesucht wird. Diese sollen oftmals die gegen eine hohe Provision ihre Konto- und Kontaktdaten zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen über die Geldwäschebekämpfung erhalten Sie auf der Homepage des Bundeskriminalamts. Mehr zum Thema Finanzagenten finden Sie unter www.polizei-beratung.de.