Vereinsverbote Rechtsextremismus
Typ: Häufig nachgefragt
Verbot der "COMPACT-Magazin GmbH" sowie der Teilorganisation "CONSPECT FILM GmbH"
Die vom Rechtsextremisten Jürgen Elsässer geleitete "COMPACT-Magazin GmbH" ist ein breit ausgerichtetes Unternehmen und wichtiger Vernetzungsakteur der extremistischen "Neuen Rechten". Seine Haupttätigkeit sind die Produktion des monatlich erscheinenden "COMPACT-Magazins", der Betrieb des Online-Videokanals "COMPACT-TV" sowie die Durchführung von Kampagnen.
In ihren reichweitenstarken Publikationen und Produkten verbreitet die "COMPACT-Magazin GmbH" nach Auffassung des Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) antisemitische, rassistische, minderheitenfeindliche, geschichtsrevisionistische und verschwörungstheoretische Inhalte. Sie agitiert gegen ein pluralistisches Gesellschaftssystem, das die Menschenwürde des Einzelnen achtet und die freie und gleichwertige Teilhabe aller Staatsbürgerinnen und Staatsbürger an der politischen Willensbildung vorsieht. Die "COMPACT-Magazin GmbH" propagiert dabei ein völkisch-nationalistisches Gesellschaftskonzept und bedient sich einer Widerstands- und Revolutionsrhetorik. Sie nutzt gezielte Grenzüberschreitungen ebenso wie verzerrende und manipulative Darstellungen.
Die zentrale Rolle der "COMPACT-Magazin GmbH" liegt in der Popularisierung und weitreichenden Verbreitung des rechtsextremistischen Gedankenguts der "Neuen Rechten" sowie den engen Vernetzung der Vereinigung mit anderen rechtsextremistischen Akteuren. Dies zeigte sich 2024 u.a. an der Kampagne "Die Blaue Welle rollt", in deren Rahmen im gesamten Bundesgebiet Veranstaltungen durchgeführt wurden.
Nachdem das BMI am 16. Juli 2024 den rechtsextremistischen Verein „COMPACT-Magazin GmbH" nebst seiner Teilorganisation „CONSPECT FILM GmbH" verboten hatte, hatten die Betroffenen am 24. Juli 2024 gegen das Verbot geklagt und einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gestellt. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat mit Entscheidung vom 14. August 2024 den Sofortvollzug des Vereinsverbots der „COMPACT-Magazin GmbH" größtenteils ausgesetzt und dem Antrag der Vereinigung, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage gegen die Verbotsverfügung des BMI wiederherzustellen, mit bestimmten Maßgaben stattgegeben (siehe auch Pressemitteilung des BVerwG, abrufbar unter: https://www.bverwg.de/de/pm/2024/39).
Daraus folgt, dass die „COMPACT-Magazin GmbH" bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren als nicht verbotener Verein zu behandeln ist und ihre Geschäftstätigkeit unverzüglich fortsetzen darf. Beschlagnahmte Vermögenswerte sind der Vereinigung zurückzugeben.
Verbot von "Die Artgemeinschaft – Germanische Glaubens-Gemeinschaft wesensgemäßer Lebensgestaltung e.V."
Zentrales Ziel der "Artgemeinschaft" war die Erhaltung und Förderung der eigenen "Art", welche mit dem nationalsozialistischen Terminus der "Rasse" gleichzusetzen ist. Dazu waren die Vereinsmitglieder angewiesen bei der "Gattenwahl" innerhalb der nord- und mitteleuropäischen "Menschenart" zu bleiben, um der rassistischen Ideologie des Vereins entsprechend das "richtige" Erbgut weiterzugeben. Menschen anderer Herkunft wurden herabgewürdigt.
Das Ausleben der rechtsextremistischen Weltanschauung, die Weitergabe ihrer Ideologien an Kinder und Jugendliche waren Zweck des Vereins. Dazu vertrieb der Verein einschlägige, zum Teil aus der NS-Zeit stammende und nur minimal abgewandelter Literatur. Durch das Betreiben eines vereinseigenen "Buchdienstes", einer Webseite und von Präsenzen in sozialen Medien wurden auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut ideologisiert, radikalisiert und auch geworben. Mehr dazu
Verbot von "Hammerskins Deutschland"
Die "Hammerskins Deutschland" sind ein Ableger der im Jahr 1988 in den Vereinigten Staaten von Amerika gegründeten "Hammerskin-Nation". Weltweit bezeichnen sich die Mitglieder dieser Vereinigung als "Brüder" und verstehen sich als elitäre "Bruderschaft". In Deutschland umfasst die Gruppierung rund 130 Mitglieder. Kernelement des Gedankenguts der Gruppierung ist die Propagierung einer an die NS-Ideologie angelehnten Rassenlehre. Zweck der Vereinigung "Hammerskins Deutschland" ist es, ihre rechtsextremistische Weltanschauung auszuleben und zu verfestigen. Dies erfolgte insbesondere durch Konzertveranstaltungen. Hier wurden auch Nicht-Mitglieder mit rechtsextremistischem Gedankengut konfrontiert, ideologisiert und radikalisiert.
Dem Vereinsverbot vorausgegangen waren intensive Vorbereitungen und Kooperationen zwischen Bund und Ländern. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) hat bei diesem Verbot einer rechtsextremistischen und rassistischen Organisation eng mit amerikanischen Partnerbehörden zusammengearbeitet. Mehr dazu
Verbot von "Combat 18 Deutschland"
"Combat 18 Deutschland" stand in der Tradition der 1992 im Vereinigten Königreich als Saalschutztruppe der rechtsextremistischen "British National Party" gegründeten Vereinigung "Combat 18". Mit dem Verbot des Vereins "Combat 18 Deutschland" wurde eine Vereinigung aufgelöst, die ihr klares Bekenntnis zum Nationalsozialismus offen zu Tage trug. Die Gruppierung, die übersetzt "Kampfgruppe Adolf Hitler" hieß, war eine international agierende neonazistische, rassistische, fremden- und demokratiefeindliche Vereinigung.
Insbesondere durch die Produktion und den Vertrieb von rechtsextremistischer Musik sowie durch die Organisation von rechtsextremistischen Konzerten brachte "Combat 18 Deutschland" seine menschenverachtende Gesinnung zum Ausdruck. "Combat 18 Deutschland" ging hierbei konspirativ vor. Ein offenes Auftreten als Gruppierung erfolgte kaum. "Combat 18 Deutschland" genoss in rechtsextremistischen Kreisen ein hohes Ansehen als Elite-Gruppe und hatte eine Vorbildfunktion inne. Mehr dazu
Verbot von "Nordadler"
Mit dem Verbot von "Nordadler" ist das Bundesinnenministerium erstmals gegen eine rechtsextremistische Vereinigung vorgegangen, die ihre nationalsozialistische und antisemitische Ideologie überwiegend im Internet propagierte. Dazu nutzte sie offene und geschlossene Chatgruppen und Kanäle auf diversen Plattformen, in den sozialen Medien (Telegram, Instagram und Discord) sowie eine eigene Webseite. Der Anführer der Gruppe versuchte hier gezielt, jüngere Internetnutzer anzuwerben, zu indoktrinieren und damit Verfassungsfeinde zu schaffen.
Die Gruppe war auch unter den Bezeichnungen "Völkische Revolution", "Völkische Jugend", "Völkische Gemeinschaft" und "Völkische Renaissance" aktiv. Charakteristisch für die Gruppierung war vor allem die Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus und der stark ausgeprägte Antisemitismus. So strebten die Anhänger unter anderem die Rückkehr eines NS-Staates an. Mehr dazu
Verbot der "Sturm- und Wolfsbrigade 44"
Die neonazistische Vereinigung "Sturm-/Wolfsbrigade 44" richtete sich mit ihrer menschenverachtenden Ideologie in aggressiv kämpferischer Weise sowohl gegen die verfassungsmäßige Ordnung als auch gegen den Gedanken der Völkerverständigung. Zudem liefen Zweck und Tätigkeit des Vereins den Strafgesetzen zuwider. Charakteristisch für die Gruppierung war vor allem ihre Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus. Die Vereinsmitglieder bekannten sich offen zu Adolf Hitler und strebten die Wiedereinrichtung eines NS-Staats unter Abschaffung des demokratischen Rechtsstaats an. Prägend für den Verein war insbesondere sein martialisches Auftraten, der stark ausgeprägte Rassismus und Antisemitismus sowie die kämpferisch aggressive Grundhaltung, die er öffentlich und in sozialen Medien propagierte, um seine menschenverachtende Ideologie zu verbreiten und weitere Unterstützer zu gewinnen. Mehr dazu