Zusatzversorgung (Betriebsrente)

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst

Durch die Zusatzversorgung erhalten Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung.

Die Tarifbeschäftigten des Bundes sind zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) versichert. Grundlage hierfür ist der Tarifvertrag Altersversorgung – ATV, der zwischen den öffentlichen Arbeitgebern und den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes vereinbart ist. Bund, Länder und Kommunen bilden dabei eine Verhandlungsgemeinschaft. 

Die VBL ist die größte Zusatzversorgungseinrichtung im öffentlichen Dienst. Grundlage für das Versicherungsverhältnis zwischen der VBL und den einzelnen Tarifbeschäftigten ist eine Beteiligungsvereinbarung. Die tarifvertraglich dazu verpflichteten Arbeitgeber, wie etwa der Bund, schließen diese mit der VBL ab. 

Der Tarifvertrag Altersversorgung legt die Leistungen für die Versicherten fest. Die Ermittlung der Betriebsrente erfolgt durch ein nach versicherungsmathematischen Grundsätzen entwickeltes Punktemodell. Die Höhe der Betriebsrente ist, wie auch in der gesetzlichen Rentenversicherung, im Wesentlichen vom zusatzversorgungspflichtigen Entgelt sowie der Anzahl der zurückgelegten Versicherungsjahre abhängig. 

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine ergänzende Altersversorgung im Wege der Entgeltumwandlung aufzubauen. Diese wird durch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 % des umgewandelten Entgelts gefördert, der an die VBL weitergeleitet wird.

Anders als in der gesetzlichen Rentenversicherung werden die Leistungen der VBL ausschließlich durch die Umlagen und Beiträge der beteiligten Arbeitgeber und Tarifbeschäftigten finanziert. Um die Leistungsfähigkeit langfristig sicherzustellen, erfolgt die Kapitalanlage sicher, nachhaltig und rentabel. Dies ist möglich, weil die VBL einer der größten institutionellen Anleger in Deutschland ist.

Stand: 15.09.2023

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