Tarifbeschäftigte des Bundes

Neben den Beamtinnen und Beamten sind beim Bund auch zahlreiche Tarifbeschäftigte angestellt. Für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes gibt es einen eigenen Tarifvertrag, den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD). Darin sind die wesentlichen Beschäftigungsbedingungen mit den Gewerkschaften vereinbart worden. Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) ist der Verhandlungsführer des Bundes für die Tarifbeschäftigten beim Bund. Zwischen dem Bund und den kommunalen Arbeitgebern (VKA - Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände) besteht eine Verhandlungsgemeinschaft.
Es gibt 134.330 Tarifbeschäftigte (Stand 30.06.2021) in der unmittelbaren Bundesverwaltung. Hinzu kommen noch rund 44.000 Tarifbeschäftigte bei Zuwendungsempfängern wie den Großforschungseinrichtungen (z. B. Helmholtz-Gemeinschaft oder Fraunhofer- und Max-Planck-Gesellschaft), die regelmäßig den TVöD anwenden. Für rund 238.000 Tarifbeschäftigte im Bereich der Sozialversicherung unter Aufsicht des Bundes (z. B. Deutsche Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit) gelten Tarifverträge, die weitgehend an den TVöD (Bund) angelehnt sind. Das monatliche Entgelt setzt sich zusammen aus dem Tabellenentgelt und ggf. Zulagen und Zuschlägen, hinzu kommen das Leistungsentgelt sowie die jährliche Jahressonderzahlung (sogenanntes Weihnachtsgeld).
(Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 14, Reihe 6, Tabellen 3.4 und 6.1, Stand: 30.06.2021)

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