Leistungsbezahlung

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst

Besondere Leistungen müssen belohnt werden. Deshalb sind für die Tarifbeschäftigten des Bundes verschiedene Formen der Leistungsbezahlung möglich.

Seit der Reform der Leistungsbezahlung in 2013 stehen mehrere Instrumente der Leistungsbezahlung bereit, zwischen denen der Arbeitgeber auswählen kann:

Tarifliches Leistungsentgelt

Durch die Neufassung des § 18 TVöD (Bund) wurde das bisherige Leistungsentgelt von einem tarifrechtlich vorgeschriebenen Instrument in eine freiwillige Option des Arbeitgebers umgewandelt.

Mit diesem Instrument kann jährlich ein Gesamtvolumen von bis zu 1% der Monatsgehälter des Vorjahres für die Leistungsbezahlung zur Verfügung gestellt werden. Die genaueren Einzelheiten zur Umsetzung richten sich weiterhin nach dem unverändert gebliebenen LeistungsTV-Bund.

Übertarifliches Leistungsprämien- und -zulagensystem

Als alternatives Instrument der Leistungsbezahlung hat das BMI im Einvernehmen mit dem BMF übertarifliche Möglichkeiten geschaffen. Die für die Beamtinnen und Beamten des Bundes bereits seit längerem geltenden Regelungen für Leistungsprämien und Leistungszulagen können nun auch auf die Tarifbeschäftigten angewendet werden.

Hierdurch wird die Leistungsbezahlung für die Tarifbeschäftigten des Bundes weiter flexibilisiert. So können künftig leichter besondere Leistungen in gemischten Teams aus Tarifbeschäftigten und Beamtinnen/Beamten gemeinsam honoriert werden.

Detaillierte Anwendungshinweise wurden mit dem Rundschreiben zur leistungsorientierten Bezahlung vom 20. Februar 2014 bekanntgegeben.

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