Die Entgeltordnung TVöD Bund

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst

Die Entgeltordnung regelt die Zuordnung von Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu den einzelnen Entgeltgruppen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Bezahlung der Tarifbeschäftigten des Bundes.

Der Bund und die Gewerkschaften haben für die Tarifbeschäftigten des Bundes eine neue Entgeltordnung zum TVöD vereinbart, die rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist.

Wichtigste Änderungen

Die Berufsbilder und Anforderungsprofile im öffentlichen Dienst haben sich in den letzten Jahren verändert. Deshalb wurde das zum Teil stark veraltete Eingruppierungsrecht umfassend modernisiert. Die bisherigen 3.000 Tätigkeitsmerkmale konnten auf ca. 1.000 reduziert werden. Ganze Bereiche, wie z. B. für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die Straßen- und Mautkontrolleure oder den Fremdsprachendienst, wurden völlig neu geregelt.

Wertigkeiten wurden in fachkräfterelevanten Bereichen und im Verhältnis zum Beamtenbereich neu justiert, z. B.

  • für IT-Fachkräfte,
  • Ingenieure,
  • Meister/Techniker,
  • Nautiker sowie
  • den Bibliotheks- und Archivdienst.

Zudem ist es ist gelungen, für die früher getrennten Arbeiter- und Angestelltenbereiche ein einheitliches Eingruppierungsrecht zu schaffen.

Außerdem wurde der zunehmenden Bedeutung der Ausbildung qualifizierter Beschäftigter in der Entgeltordnung Rechnung getragen.

Stufengleiche Höhergruppierung

Für Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten, die ab dem 1. März 2014 erfolgen, wird die betragsmäßige Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen von einer stufengleichen Zuordnung abgelöst. Man kann bei Höhergruppierungen also nicht mehr um eine Stufe zurückfallen.

Den Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund), eine Präsentation, in der die neuen Regelungen erläutert werden, sowie die Formulare für die Tätigkeitsdarstellung und -bewertung finden sie hier.

Verwandte Themen

  • Tarifverhandlungen 2023

    Arbeitgeber und Gewerkschaften haben am 22. April 2023 eine Einigung in den diesjährigen Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen erzielt.

  • Leistungsbezahlung

    Besondere Leistungen müssen belohnt werden. Deshalb sind für die Tarifbeschäftigten des Bundes verschiedene Formen der Leistungsbezahlung möglich.

  • Zusatzversorgung (Betriebsrente)

    Durch die Zusatzversorgung erhalten Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes zusätzlich zur gesetzlichen Rentenversicherung eine betriebliche Altersversorgung.

  • Tarif­verträge & Arbeits­vertrags­muster

    Tarifverträge, Arbeitsvertragsmuster und weitere Formulare zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD)