Die Entgeltordnung TVöD Bund
Artikel Öffentlicher Dienst
Die Entgeltordnung regelt die Zuordnung von Tätigkeiten im öffentlichen Dienst zu den einzelnen Entgeltgruppen. Sie bildet damit eine wesentliche Grundlage für die Bezahlung der Tarifbeschäftigten des Bundes.
Der Bund und die Gewerkschaften haben für die Tarifbeschäftigten des Bundes eine neue Entgeltordnung zum TVöD vereinbart, die rückwirkend zum 1. Januar 2014 in Kraft getreten ist.
Wichtigste Änderungen
Die Berufsbilder und Anforderungsprofile im öffentlichen Dienst haben sich in den letzten Jahren verändert. Deshalb wurde das zum Teil stark veraltete Eingruppierungsrecht umfassend modernisiert. Die bisherigen 3.000 Tätigkeitsmerkmale konnten auf ca. 1.000 reduziert werden. Ganze Bereiche, wie z. B. für die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung, die Straßen- und Mautkontrolleure oder den Fremdsprachendienst, wurden völlig neu geregelt.
Wertigkeiten wurden in fachkräfterelevanten Bereichen und im Verhältnis zum Beamtenbereich neu justiert, z. B.
- für IT-Fachkräfte,
- Ingenieure,
- Meister/Techniker,
- Nautiker sowie
- den Bibliotheks- und Archivdienst.
Zudem ist es ist gelungen, für die früher getrennten Arbeiter- und Angestelltenbereiche ein einheitliches Eingruppierungsrecht zu schaffen.
Außerdem wurde der zunehmenden Bedeutung der Ausbildung qualifizierter Beschäftigter in der Entgeltordnung Rechnung getragen.
Stufengleiche Höhergruppierung
Für Übertragungen höherwertiger Tätigkeiten, die ab dem 1. März 2014 erfolgen, wird die betragsmäßige Stufenzuordnung bei Höhergruppierungen von einer stufengleichen Zuordnung abgelöst. Man kann bei Höhergruppierungen also nicht mehr um eine Stufe zurückfallen.
Den Tarifvertrag über die Entgeltordnung des Bundes (TV EntgO Bund), eine Präsentation, in der die neuen Regelungen erläutert werden, sowie die Formulare für die Tätigkeitsdarstellung und -bewertung finden sie hier.