Reise­kosten-, Umzugs­kosten- & Trennungs­geld­recht

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst

Entstehen Bundesbeamtinnen und -Beamten aus dienstlichen Gründen Kosten für Reisen, Umzüge oder weite Entfernungen, werden ihnen diese in bestimmtem Maße erstattet.

Reisekosten

Müssen Bundesbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst oder Soldatinnen und Soldaten aus dienstlichen Gründen auf Reisen gehen, werden ihnen die notwendigen Auslagen für die Reise erstattet. Alle Regelungen rund um das Thema Dienstreisen sind im Reisekostenrecht festgelegt. Grundlage hierfür bildet das Bundesreisekostengesetz (BRKG) und die dazu erlassene Allgemeine Verwaltungsvorschrift (BRKGVwV).

Umzugskosten

Für den Fall das Bundesbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst oder Soldatinnen und Soldaten aus dienstlichen Gründen umziehen müssen, werden ihnen die notwendigen Umzugskosten erstattet.

Näheres regeln das Bundesumzugskostengesetz (BUKG) und die entsprechende Verwaltungsvorschrift zum BUKG (BUKGVwV).

Trennungsgeld

Sobald Bundesbeamtinnen und -beamte, Richterinnen und Richter im Bundesdienst oder Soldatinnen und Soldaten für einen längeren Zeitraum an einem anderen Ort Dienst leisten und sich ihre (Privat-)Wohnung in größerer Entfernung zu diesem Ort befindet, erhalten sie für zusätzlich entstehende Kosten ein Trennungsgeld.

Einzelheiten hierzu regelt die Trennungsgeldverordnung (TGV).

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