Altersgeld als Baustein zur Modernisierung des öffentlichen Dienstes
Artikel Öffentlicher Dienst
Das Altersgeld des Bundes ist eine alternative Alterssicherungsleistung für freiwillig ausscheidende Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter des Bundes sowie Berufssoldatinnen und Berufssoldaten zur Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Bis zum Inkrafttreten des Altersgeldgesetzes wurden Bedienstete bei freiwilligem Ausscheiden (z.B. einem Wechsel in die freie Wirtschaft) obligatorisch in der gesetzlichen Rentenversicherung nachversichert. Die Nachversicherung bedient ausschließlich die erste Säule der Alterssicherung in Deutschland (Regelsicherung). Die Beamtenversorgung bildet hingegen zusätzlich die zweite Säule der Alterssicherung (betriebliche Altersvorsorge) ab.
Der bei der Nachversicherung eintretende Verlust des "betrieblichen Teils" der Alterssicherung führt in aller Regel zu insgesamt geringeren Alterssicherungsleistungen. Dadurch werden berufliche Wechsel zwischen der Privatwirtschaft und dem öffentlichen Dienst gehemmt. Das Altersgeld soll diese Unterschiede abbauen und so die Mobilität und Attraktivität des öffentlichen Dienstes erhöhen. Dies trägt zur Modernisierung und damit zur Steigerung der Attraktivität des öffentlichen Dienstes bei.
Evaluation des Altersgeldgesetzes
Das Bundesministerium des Innern hat eine Evaluation des Altersgeldgesetzes von einem externen Dienstleister durchführen lassen. Damit wurden die personalpolitischen und finanziellen Auswirkungen des Altersgeldgesetzes überprüft.
Die Ergebnisse der Evaluation zeigen, dass die Auswirkungen insgesamt gering sind. Es hat sich aber gezeigt, dass die Modernisierung des Dienstrechts durch die Erhöhung der Mobilität der Bediensteten hohe Akzeptanz bei Dienststellen, Bediensteten und Spitzenverbänden findet. Der Bundesminister des Innern hat den Bericht der Bundesregierung über die Evaluation des Altersgeldgesetzes im Dezember 2016 dem Deutschen Bundestag übersandt (BT-Drs. 18/10680 vom 13. Dezember 2016).
Voraussetzungen für den Anspruch auf Altersgeld
Ein Anspruch auf das Altersgeld des Bundes besteht bei einer Entlassung auf Antrag der Bundesbeamtin bzw. des -beamten, der Bundesrichterin bzw. des -richters oder der Berufssoldatin bzw. des Berufssoldaten nur, sofern dem Ausscheiden dringende dienstliche Hinderungsgründe nicht entgegenstehen. Zudem müssen die Bediensteten eine altersgeldfähige Dienstzeit von mindestens fünf Jahren abgeleistet haben, davon mindestens vier beim Dienstherrn Bund.
Höhe des Altersgelds
Die Höhe des Altersgelds bestimmt sich in Anlehnung an die Beamtenversorgung nach den zuletzt erhaltenen Bezügen und der geleisteten Dienstzeit. Der Altersgeldsatz beträgt 1,79375 Prozentpunkte für jedes Jahr altersgeldfähiger Dienstzeit, höchstens jedoch 71,75 Prozentpunkte. Der Altersgeldsatz wird pauschal reduziert, um zu verhindern, dass ein übermäßiger Anreiz entsteht, den öffentlichen Dienst vorzeitig zu verlassen. Der Abschlag soll zudem die Kosten ausgleichen, die dem Dienstherrn durch die vorzeitige Entlassung entstehen. Diese Reduzierung beträgt 15 % wenn eine altersgeldfähige Dienstzeit von weniger als zwölf Jahren vorliegt und 5%, wenn die altersgeldfähige Dienstzeit mindestens zwölf Jahre beträgt.
Weitere Eckpunkte des Altersgelds
Der Anspruch auf Altersgeld des Bundes ruht grundsätzlich bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze und wird nur auf Antrag gewährt. Im Fall von Erwerbsminderung oder Schwerbehinderung ist es möglich, die Beendigung des Ruhens vorzeitig und unter Hinnahme von Abschlägen zu beantragen.
Sowohl Renten als auch anderweitige Versorgungsleistungen, die auf vor Ausscheiden aus dem Dienst- und Treueverhältnis erworbenen Anwartschaften beruhen, sowie Einkommen aus Beschäftigungen werden auf das Altersgeld des Bundes angerechnet.
Hinterbliebene der oder des Altersgeldberechtigten erhalten Hinterbliebenenleistungen: Witwen bzw. Witwern stehen 55% des Altersgelds als Witwenaltersgeld, Halbwaisen 12% und Vollwaisen 20% des Altersgelds als Waisenaltersgeld zu.
Finanzierung
Das Altersgeld ist haushaltsfinanziert. Für alle nach dem 31. Dezember 2006 neu eingestellten Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Soldatinnen und Soldaten des Bundes wird das Altersgeld anteilig durch den Versorgungsfonds des Bundes finanziert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt Finanzierung der Beamtenversorgung.