Förderung des betrieblichen Gesundheitsmanagements

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst

Eine ganzheitliche Strategie für sichere und gesunde Beschäftigungsbedingungen sichert die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten bis zum Eintritt in den Ruhestand.

Die demografische Entwicklung, der Strukturwandel der Arbeitswelt und die knapper werdenden personellen und finanziellen Ressourcen verändern die Anforderungen an eine wirksame betriebliche Gesundheitspolitik in der Bundesverwaltung.

Die Gesundheit und Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten muss bis zum Eintritt in den Ruhestand erhalten werden. Dazu ist eine ganzheitliche Strategie für sichere und gesunde Beschäftigungsbedingungen notwendig.

Was wurde schon bewegt?

Eine wichtige Grundlage hat die Bundesregierung mit der Gemeinsamen Initiative zur Förderung des Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung gelegt. Diese wurde gemeinsam mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund und dem dbb beamtenbund und tarifunion erarbeitet.

Auch mit dem Regierungsprogramm "Vernetzte und transparente Verwaltung" sowie der Demografiestrategie hat sie neue Impulse für die betriebliche Gesundheitspolitik in den Behörden gegeben.

Daran anknüpfend hat der Ressortarbeitskreis Gesundheitsmanagement im April 2014 unter Federführung des Bundesministeriums des Innern und mit fachlicher Unterstützung der Unfallversicherung Bund und Bahn Eckpunkte für ein Rahmenkonzept zur Weiterentwicklung des Betrieblichen Gesundheitsmanagements in der Bundesverwaltung formuliert.

Ziel: Eine systematische Gesund­heits­förderung in der Bundes­verwaltung

Ziel der Initiativen ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten des Bundes für einen leistungsfähigen öffentlichen Dienst zu erhalten und zu fördern. Dafür soll die systematische betriebliche Gesundheitsförderung in den Ressorts verstärkt werden.

Das Gesundheits­management soll sich als zentrales Instrument einer wirksamen betrieblichen Gesundheitspolitik etablieren. Es verbindet den Arbeitsschutz mit Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, der betrieblichen Eingliederung nach längerer Erkrankung und des Personalmanagements.

Ergänzt wird dies durch das Angebot der Sozialen Beratung und Betreuung der Beschäftigten durch den Sozialen Dienst.

Der betriebliche Arbeits- und Gesundheitsschutz muss künftig verstärkt dahin wirken, dass Beschäftigte in jeder Phase ihres beruflichen Lebens leistungsfähig bleiben.

Die Herausforderung in der Bundesverwaltung ist es, durch gesundheitsförderliche Bedingungen die Anwesenheitszeiten der Beschäftigten zu erhöhen. Gleichzeitig soll die Integration gesundheitlich beeinträchtigter Beschäftigter verbessert werden.

Im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stehen den Beschäftigten unterstützende Angebote wie die z.B. die Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille zur Verfügung.

Hinweis: Wenn Sie Beschäftigte des Bundes sind, finden Sie eine regelmäßig aktualisierte Übersicht mit den offiziellen Vertragsaugenoptikern im Intranet.

Wenn Sie keinen Zugriff auf das Intranet des Bundes haben, können Sie sich die tagesaktuelle Optiker-Liste auch zusenden lassen.

Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an unser Referat D 6 (D6@bmi.bund.de) oder Z I 4 (ZI4@bmi.bund.de).

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