Flexibles Arbeiten
Artikel Öffentlicher Dienst
Beruf und Privatleben vereinen: Welche flexiblen Arbeitszeiten und -formen in der Bundesverwaltung gelten, erfahren Sie hier.
Den Beruf mit dem Privatleben im Gleichgewicht zu halten (Work-Life-Balance), hat nicht nur für junge Menschen einen hohen Stellenwert:
In der Bundesverwaltung gibt es sowohl für Beamte als auch für Tarifbeschäftigte verschiedenste flexible Arbeitszeitmodelle: in Voll- oder Teilzeit, mit gleitenden Arbeitszeiten und in Kombination mit Telearbeit und mobilen Arbeitsplätzen.
Arbeiten in Teilzeit
Teilzeit ermöglicht sowohl Beamten als auch Tarifbeschäftigte individuelle Arbeitszeitmodelle, die sich an die Lebensverhältnisse und -bedürfnisse der Beschäftigten anpassen: etwa zur Betreuung minderjähriger Kinder, der Pflege naher Angehöriger oder aus Altersgründen. Diese liegen unterhalb der vorgeschriebenen Arbeitszeit für Vollbeschäftigte und sind Teil einer besseren Vereinbarkeit von beruflichen Pflichten und persönlichen Belangen.
In einigen Fällen kann Teilzeit auch als Blockmodell (Arbeitsphase mit anschließender Freistellungsphase) bewilligt werden. Dieser Aspekt ist vor allem angesichts der dynamischer gewordenen gesellschaftlichen Entwicklung von zunehmender Bedeutung.
Die vielfältigen rechtlichen Möglichkeiten einer Teilzeitbeschäftigung ergeben sich für Bundesbeamte aus dem Bundesbeamtengesetz (BBG) und der Arbeitszeitverordnung (AZV), für Tarifbeschäftigte aus dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) und dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG).
Außerhalb einer meist festgelegten "Kernzeit", in der die Beschäftigten im Dienst sein müssen, können sie ihre tägliche Arbeitszeit selbst bestimmen. Allerdings müssen Zeitguthaben oder Zeitschulden innerhalb bestimmter Fristen ausgeglichen werden.
Mobiles Arbeiten
Mobiles Arbeiten außerhalb einer Dienststelle bringt zusätzlich mehr Zeitsouveränität für die Beschäftigten. Mit Hilfe mobiler IT wird den Beschäftigten ein Fernzugriff auf die behördeninterne IT-Infrastruktur ermöglicht.
Mittlerweile ist das mobile Arbeiten flächendeckend in den obersten Bundesbehörden eingeführt. Ziel ist der Ausbau in der gesamten Bundesverwaltung.