Ausbildung und Praktikum beim Bund

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Öffentlicher Dienst

Als einer der größten Arbeitgeber Deutschlands ist der Bund auch für Auszubildende und Praktikanten sehr attraktiv. Und auch für sie gibt es besondere Regelungen.

Ausbildung im öffentlichen Dienst des Bundes

Die Bundesverwaltung als einer der großen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst bildet in über 130 staatlich anerkannten Berufen aus. Dies können typische Verwaltungsberufe, wie Verwaltungs­fach­angestellte oder Fach­angestellte für Medien- und Informations­dienste sein. Es gibt aber auch viele andere Ausbildungs­berufe, wie zum Beispiel Koch, Gärtner, Tierpfleger, Kfz-Mechatroniker oder Fachinformatiker.

Eine Übersicht über viele Themen im Zusammenhang mit der Ausbildung im öffentlichen Dienst des Bundes erhalten Sie über die Webseite wir-sind-bund.de.


Ein eigen­ständiges Tarif­recht für Auszu­bildende

Mit dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) existiert ein eigenständiges Tarifrecht für die Auszubildenden im öffentlichen Dienst. Der Tarifvertrag enthält einen allgemeinen Teil, der u. a regelt,

  • welche Angaben der Ausbildungsvertrag enthalten muss,
  • wie lange eine Auszubildende oder ein Auszubildender im Krankheitsfall das Ausbildungsentgelt erhält und
  • wann das Ausbildungsverhältnis endet.

Der allgemeine Teil des Tarifvertrages wird durch zwei besondere Teile ergänzt, die weitere Vorschriften enthalten, beispielsweise die Höhe des Ausbildungsentgelts und den Urlaubsanspruch.

Der "Besondere Teil BBiG" gilt für die Auszubildenden, die einen Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) erlernen. Im "Besonderen Teil Pflege" sind hingegen spezielle Regelungen für Auszubildende in der Gesundheits- und Krankenpflege enthalten.

Praktikum im öffentlichen Dienst des Bundes

Praktika sind wichtig, um erste Erfahrungen für das weitere Berufsleben zu sammeln. In manchen Bereichen sind sie Pflicht. Andere absolvieren sie freiwillig.

1. Besondere Ausbildungsberufe

In einigen Ausbildungsberufen, wie

  • Sozialarbeiter,
  • Sozialpädagoge,
  • Heilpädagoge,
  • Erzieher,
  • Kinderpfleger,
  • pharmazeutisch-technischer Assistent sowie
  • Masseur und medizinischer Bademeister

müssen längere Praktika absolviert werden. Während dieser Praktikumsphase findet der Tarifvertrag für Praktikantinnen/Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD) Anwendung. Dieser gibt zum Beispiel die Dauer der Probezeit, die Höhe des Entgelts während des Praktikums und den Urlaubsanspruch vor.

2. Schüler- und Studentenpraktika

Schüler und Studierende müssen häufig ein Praktikum absolvieren, weil dies so in der Schul- oder Studienordnung vorgesehen oder Voraussetzung für eine Prüfung ist. Manchmal dient ein Praktikum aber auch dazu, Erfahrungen zu sammeln oder Zeiten zwischen dem Schulabschluss und dem Studienbeginn zu überbrücken.

Praktika sind - anders als Ferienjobs - dazu da, unter zielgerichteter Betreuung und fachlicher Anleitung praktische Kenntnisse und Arbeitsplatzerfahrungen zu vermitteln. Praktikantinnen und Praktikanten sollen

  • auf den künftigen Beruf vorbereitet oder
  • bei der Berufswahl unterstützt werden oder
  • ihre Ausbildung durch Praxiserfahrungen vervollständigen können.

Damit solche Praktika zu gleichen Bedingungen in jeder Dienststelle des Bundes durchgeführt werden, hat das Bundesministerium des Innern eine Praktikantenrichtlinie Bund erlassen. Hierin wird klar geregelt, welche Praktika durchgeführt werden können, ob ein Anspruch auf eine Vergütung oder Aufwandsentschädigung besteht oder welche Details noch zu beachten sind.

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