Verwaltungszustellungsrecht

Typ: Artikel , Schwerpunktthema: Moderne Verwaltung

Das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) regelt die Form und das Verfahren der Zustellung von Dokumenten im Bereich der Bundesverwaltung und der Landesfinanzbehörden.

Zustellung ist die förmliche Bekanntgabe eines schriftlichen oder elektronischen Dokumentes an den Empfänger (§ 2 Abs. 1 VwZG).

Das Verwaltungszustellungsgesetz (VwZG) regelt Zustellungen durch die Bundesverwaltung und die Landesfinanzbehörden. Die Bundesländer haben eigene Verwaltungszustellungsgesetze, die sich entweder am Verwaltungszustellungsgesetz des Bundes orientieren oder auf dieses verweisen.

Ziele der Zustellung

Die förmliche Zustellung verfolgt zwei Ziele: Zunächst erhält der jeweilige Bürger oder das Unternehmen zuverlässig Kenntnis vom Inhalt des Dokuments. Es wird ihm das rechtliche Gehör gewährt, das ihm nach Art. 103 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) zusteht. Des Weiteren erhält die absendende Behörde den Nachweis über Zeit und Ort der Übermittlung des Dokumentes, was wiederum der Rechtssicherheit der Verwaltung dient.

Arten der Zustellung

Die Verwaltung hat folgende Möglichkeiten der Zustellung:

  • durch die Post mit Postzustellungsurkunde (§ 3 VwZG) oder eingeschriebenen Brief (§ 4 VwZG)
  • durch die Behörde gegen Empfangsbekenntnis (§ 5 VwZG)
  • De-Mail – Dienste als zusätzliche Zustellungsform bei elektronischen Dokumenten (§ 5a VwZG)
  • Zustellung im Ausland (§ 9 VwZG)
  • öffentliche Zustellung als letztes Mittel, z.B. wenn der Aufenthaltsort des Zustellungsempfängers unbekannt ist (§ 10 VwZG)

Verwandte Themen

  • Verwaltungs­verfahrensgesetz

    Das Verwaltungs­verfahrens­gesetz (VwVfG) wird auch als "Grundgesetz der Verwaltung" bezeichnet. Es ist die zentrale Verfahrensordnung für die Behörden des Bundes im Bereich …

  • Gebührenrecht des Bundes

    Das Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes hat das gesamte Verwaltungsgebührenrecht grundlegend modernisiert, bereinigt und vereinheitlicht. Die …

  • Verwaltungs­vollstreckungsrecht

    Das Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) dient der Durchsetzung öffentlich-rechtlicher Forderungen durch die Bundesverwaltung. Davon abzugrenzen ist die Vollstreckung durch …

  • Namensrecht

    Das Namensrecht in Deutschland ist vom Grundsatz der Namenskontinuität geprägt. Änderungen des Vor- oder Familiennamens sind deshalb nur eingeschränkt möglich.

  • Personenstands­recht

    Der "Personenstand" ist die familienrechtliche Stellung eines Menschen innerhalb der Rechts­ordnung. Er umfasst Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer …

  • Meldewesen

    Das Meldewesen umfasst die Pflicht der Bürger, die eine Wohnung haben, sich bei der Meldebehörde ihrer Gemeinde anzumelden.

  • Vertreter des Bundesinteresses

    Die Vertreterin des Bundes­interesses beim Bundes­verwaltungsgericht (VBI) vertritt als Organ der Rechts­pflege das öffentliche Interesse des Bundes in Verfahren vor dem …